Berlin . Die Polizei entdeckt immer häufiger Anleitungen im Netz, die zum Kindesmissbrauch verleiten. Ein Gesetz soll nun Abhilfe schaffen.

Die Bundesregierung will den Besitz und das Verbreiten von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe stellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt und der am morgigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.

Wer einen Inhalt verbreite oder öffentlich zugänglich mache, der als Anleitung für den sexuellen Missbrauch von Kindern diene, werde „mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in der Formulierungshilfe des Ministeriums für den Gesetzentwurf.

Kindesmissbrauch: Polizei will "Anleitungen" unter Strafe stellen

Auch das Abrufen solcher „Missbrauchsanleitungen“ soll demnach unter Strafe gestellt werden. In den letzten Jahren ist laut Sicherheitsbehörden die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern immer weiter gestiegen. „Im Internet (vor allem im sogenannten Darknet) sind Anleitungen abrufbar, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Strafverfolgungsbehörden würden davon berichten, dass derartige Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern „nicht selten bei Beschuldigten aufgefunden werden, die des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtigt werden“.

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Diese „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, warnt die Bundesregierung. Zudem würden die Täter in diesen Anleitungen laut Justizministerium eine „menschenverachtende Sprache“ verwenden, die „Kinder auf bloße Objekte sexuellen Missbrauchs“ reduziere. Das Verbreiten solcher Anleitungen zum Missbrauch von Kindern würden mit den bestehenden Gesetzen nur in Einzelfällen abgedeckt. Diese Lücke will die Bundesregierung nun schließen.