- In der Corona-Pandemie unterstützt der Bund Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen mit einmalig 150 Euro extra
- Nach langem hin und her hatte sich die Bundesregierung auf den Zuschuss geeinigt
- Die Auszahlung des Geldes ist für Mai geplant - aber wann genau? Und wer bekommt es alles?
Die Corona-Pandemie entwickelt sich immer mehr zur Klassenfrage. Denn besonders arme Menschen sind stark von den Einschränkungen durch die Krise betroffen. Durch die Lockdown-Maßnahmen fallen viele Hilfsangebote weg – Büchereien, Jugendclubs und Sozialkaufhäuser sind geschlossen, das kostenlose Mittagessen in der Schule gibt es beim Homeschooling nicht. Lesen Sie hier: Hartz 4 sorgt für Mangel - Politiker stellen deutliche Forderung.
Gleichzeitig steigen die Strom- und Heizkosten zuhause an und auch die Mittel zum Schutz vor einer Infektion müssen bezahlt werden. Deshalb hat die Bundesregierung einen neuen Hartz-IV-Bonus beschlossen, der ab dem 10. Mai an Menschen in Grundsicherung und Sozialgeld-Empfängerinnen und -Empfänger ausgezahlt werden soll, wie die Bundesagentur für Arbeit ankündigte.
Doch an den vereinbarten Finanzspritzen gibt es auch Kritik: Die vorgesehenen Leistungen seien nicht ausreichend, meinen beispielsweise Linken-Politiker und Wohlfahrtsverbände.

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Wer bekommt den Hartz-IV-Bonus?
Die Koalition aus Union und SPD hatte sich Anfang Februar auf einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen verständigt. Berechtigt sollen Personen sein, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.
- Familien mit Kindern sollen zudem einen weiteren Kinderbonus von 150 Euro erhalten
- Der Zuschlag soll auch Hartz-IV-Haushalten zugute kommen und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden
- Bereits im vergangenen Jahr waren 300 Euro Kinderbonus gezahlt worden
Wann soll der Hartz-IV-Zuschuss ausgezahlt werden?
- Wie die Bundesagentur mitteilte, wird der Bonus ab der 19. Kalenderwoche, also vom 10. Mai an, ausgezahlt
- Die Auszahlung soll automatisch erfolgen, wie das Arbeitsministerium mitteilt.
Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets gebilligt. Auch der Bundestag stimmte zu.
Dass die Pandemie ärmere Menschen besonders hart trifft, zeigt sich auch an einer erhöhten Corona-Sterblichkeitsrate in sozial benachteiligten Regionen. Der Sozialverband VdK forderte deshalb erst kürzlich einen besseren Infektionsschutz für die dort lebenden Menschen – und erneut finanzielle Nachbesserungen.
Armut in der Corona-Krise: Sozialverband fordert mehr Unterstützung
„Es ist erschütternd, dass in sozial benachteiligten Regionen die Sterblichkeit im Zusammenhang mit Corona-Infektionen im Dezember und Januar rund 50 bis 70 Prozent höher lag als in bessergestellten Gegenden", sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
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In diesem Zusammenhang forderte der Sozialverband monatlich hundert Euro mehr für Empfänger von Hartz IV, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag. Der Betrag könne einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen leisten, „wenn sie zum Beispiel für Schutzmasken und Tests ausgegeben werden“.

Umfrage: Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger reicht nicht
Auch eine Mehrheit der Bevölkerung (54 Prozent) hält die Einmalzahlung für nicht ausreichend. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes ergeben. 68 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Menschen mit geringen Einkommen in der Corona-Krise bisher insgesamt von der Bundesregierung nicht ausreichend unterstützt worden seien – im Gegensatz zu beispielsweise Großkonzernen.
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Corona-Hilfen: Das wurde noch beschlossen
Neben der Einmalzahlung für Hartz-IV-Empfänger und dem Kinderbonus hatten sich CDU, CSU und SPD beim den Koalitionstreffen Anfang Februar auch auf weitere Wirtschaftshilfen für Betriebe geeinigt.
- Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können.
- Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung, der bereits im vergangenen Jahr eingeführt wurde, soll bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Mit der Regelung entfällt unter anderem eine ausführliche Vermögensprüfung bei der Antragsstellung.
- Um der Gastronomie in der anhaltenden Pandemie unter die Arme zu greifen, bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Gaststätten bis Ende des nächsten Jahres auf 7 Prozent. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni befristet gewesen.
- Für Kulturschaffende beschloss die Koalition ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro.
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(te/ape/bml/dpa/afp)
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