Berlin. Weil Kurzarbeit in Corona-Zeiten die Altersbezüge nur geringfügig schmälert, hält die Bundesregierung eine Reform für überflüssig.

Deutschlands Rentner haben im vergangenen Jahr insgesamt fast 43 Milliarden Euro Einkommensteuern gezahlt. Von rund 19,6 Millionen Empfängern der gesetzlichen Rente waren rund sieben Millionen Rentnerinnen und deren Ehepartner einkommensteuerpflichtig.

„Für diesen Kreis der Steuerpflichtigen mit Rentenbezügen wird im Veranlagungszeitraum 2020 mit einem Steueraufkommen von 42,8 Milliarden Euro gerechnet“, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler mit.

Kurzarbeit mindert monatliche Rente – Regierung sieht keinen Reformbedarf

Schäffler wollte vom Finanzministerium auch wissen, wie sich Corona-Kurzarbeit auf spätere Rentenansprüche auswirkt. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet im Jahresschnitt pandemiebedingt rund 700.000 Kurzarbeiter, die 60 bis 87 Prozent ihres Netto-Entgelts erhalten.

Während der Kurzarbeit sind sie weiterhin rentenversichert. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich wie üblich die Beiträge auch für das verminderte Arbeitsentgelt. Die Beiträge für die Differenz zum normalen Lohn zahlt der Arbeitgeber, aber nur zu 80 Prozent.

„Aufgrund dieser zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge wirkt sich die Kurzarbeit daher nur im geringfügigen Umfang mindernd auf die spätere Rentenhöhe aus“, erklärte das Ministerium. Versicherte mit einem Durchschnittsverdienst und einem hälftigen Arbeitsentgelt aufgrund von Kurzarbeit erzielten 90 Prozent ihrer regulären Entgeltpunkte. Lesen Sie hier: Wie schwer die Corona-Pandemie Geringverdiener trifft

Ein Jahr Kurzarbeit würde die monatliche Rente aktuell um „lediglich 3,42 Euro mindern“ (30,77 statt 34,19 Euro). Die Regierung hält diese Einbußen für vertretbar. Einen Reformbedarf gebe es an dieser Stelle nicht.

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