Berlin. Gegen Diskriminierung: Das Kabinett hat beschlossen, homosexuelle Soldaten zu rehabilitieren und zu entschädigen. Urteile werden aufgehoben.

Eine Summe von 3000 Euro soll jeder Soldat bekommen, der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen von den Truppengerichten verurteilt wurde. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen.

Ziel des Gesetzentwurfes: Die Urteile werden aufgehoben. Homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert und mit der symbolischen Summe finanziell entschädigt werden. Gleiches gilt für Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden.

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Die Entschädigung für homosexuelle Soldaten soll „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen“ sein.
Die Entschädigung für homosexuelle Soldaten soll „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen“ sein. © dpa | Monika Skolimowska

Verteidigungsministerium rechnet mit 1000 Betroffenen

Das Verteidigungsministerium schätzt, das etwa 1000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Bedeutung der Rehabilitierung bereits vor der Kabinettssitzung gewürdigt. „Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst“, sagte die CDU-Chefin.

Zwar könne man das erlittene persönlich Unrecht nicht wiedergutmachen. Aber mit der Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte und mit der Zahlung einer symbolischen Entschädigung setze man „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen“.

Homosexuelle Soldaten werden erst seit dem Jahr 2000 nicht mehr institutionell diskriminiert

Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr außerdem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden.

Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.

Gesetz soll für Bundeswehr Soldaten als auch Angehörige der Volksarmee gelten

Der Gesetzentwurf gilt für Soldaten des Bundeswehr, die im Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis 3. Juli 2000 betroffen waren – für Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR im Zeitraum bis zum 3. Oktober 1990.

Bereits im September hatte sich Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer öffentlich bei den betroffenen Soldaten entschuldigt: „Die Haltung der Bundeswehr zur Homosexualität war falsch. Ich bedauere diese Praxis sehr. Bei denen, die darunter zu leiden hatten, bitte ich um Entschuldigung.“

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