Berlin. Corona-Lockdown im November, Lockerungen im Dezember. Das ist der Plan. Doch Ralph Brinkhaus macht deutlich: Es könnte anders kommen.

  • Ab Montag gelten in ganz Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitreichende Einschränkungen
  • Im Interview verteidigt CDU-Politiker Ralph Brinkhaus die Beschlüsse
  • Gleichzeitig macht er klar: Die für Dezember geplanten Lockerungen können nicht garantiert werden

Wegen der steigenden Zahlen an Corona-Neuinfektionen haben Bund und Länder vergangene Woche weitreichende Maßnahmen beschlossen. So soll das öffentliche Leben im November eingeschränkt werden, um im Dezember und vor allem rund um Weihnachten wieder Lockerungen zu ermöglichen.

Corona-Lockerungen nicht garantiert – Brinkhaus: „Wir müssen kämpfen“

Doch diese Lockerungen sind nicht festgeschrieben. Im Interview mit unserer Redaktion schließt Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus nicht aus, dass die Corona-Maßnahmen verlängert werden oder es vor Weihnachten zu weiteren Verschärfungen kommt. Lesen Sie hier: Corona-Lockdown und Parteivorsitz – Das Interview mit Ralph Brinkhaus in voller Länge

Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, macht im Interview deutlich: Die geplanten Corona-Lockerungen im Dezember sind kein Selbstläufer.
Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, macht im Interview deutlich: Die geplanten Corona-Lockerungen im Dezember sind kein Selbstläufer. © dpa | Kay Nietfeld

Zwar spricht Brinkhaus von dem Plan, die Beschränkungen im Dezember wieder zu lockern – garantieren könne das aber niemand. Denn: „Ohne etwas zu tun, werden wir sicher keinen guten Dezember haben. Wir müssen kämpfen“, stellt der CDU-Politiker mit Blick auf die Corona-Pandemie klar.

Brinkhaus: Lockerungen nur, wenn Bürger sich an Corona-Regeln halten

Es hänge nun davon ab, dass sich die Bürger an die Beschränkungen halten. „Dann haben wir eine gute Chance, auf weitere Verschärfungen verzichten zu können“, so Brinkhaus. „“Wenn aber flächendeckend die Leute ihr Ding machen, dann kriegen wir ein Problem.“

Gleichzeitig betont der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, dass es sich bei den beschlossenen Maßnahmen nicht um einen Lockdown handle, wie man ihn aus Frankreich oder Italien kenne. Schulen und Kitas sollten so lange wie möglich geöffnet bleiben, ebenso der Groß- und Einzelhandel.

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Dass die beschlossenen Corona-Maßnahmen, wie von der Opposition teilweise angeführt, gegen das Grundgesetz verstoßen, glaubt Brinkhaus nicht. „Ich gehe davon aus, dass die Maßnahmen der Länder hinreichend begründet werden, sodass sie einer verfassungs- und verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten.“

(nfz)