Berlin. Bis in die Nacht beriet die Koalition: Arbeitnehmer sollen länger vor Jobverlust geschützt werden, jeder Lehrer einen Laptop bekommen.

Die Koalition wird schneller. Zumindest ein bisschen. Das erste Gipfeltreffen der Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD nach der politischen Corona-Sommerpause dauerte am Dienstag fast neun Stunden.

Gemessen an dem 21-stündigen Verhandlungsmarathon Anfang Juni, als – mit einer nächtlichen Unterbrechung – nach sehr zähem Ringen das 130-Milliarden-Konjunkturpaket eingetütet worden war, legten die Koalitionsspitzen dieses Mal einen Zahn zu.

Das Treffen, das am Dienstagnachmittag um 15.00 Uhr im Kanzleramt begonnen hatte, wäre sogar noch schneller über die Bühne gegangen, wenn da nicht die verzwickte Reform des Wahlrechts gewesen wäre. Allein über dieses Streitthema wurde stundenlang diskutiert. Immerhin: CDU, CSU und SPD bewegen sich und nehmen eine größere Wahlrechtsreform in Angriff.

CDU-Chefin: „Das Virus ist da und gefährlich“

So kamen die Parteichefs Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans (beide SPD) und Markus Söder (CSU) gegen 23.30 Uhr eine Betontreppe am Kanzleramt herunter, um die Ergebnisse des Treffens zu verkünden.

Kanzlerin und Hausherrin Angela Merkel zeigt sich nicht. Seit sie 2018 den CDU-Vorsitz niederlegte, tritt sie nach Sitzungen der Koalitionsspitzen anschließend kaum noch in Erscheinung. Dafür wird sie am Donnerstag nach einer Videoschalte mit den Ministerpräsidenten der Länder zu neuen Corona-Maßnahmen Stellung beziehen.

Kramp-Karrenbauer betonte am Abend den Ernst der Lage: „Das Virus ist da, es ist gefährlich.“ Deshalb hätten die Koalitionsparteien verschiedene Maßnahme ergriffen, um die Wirtschaft weiter zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.

Kommentar dazu: Verlängerung Kurzarbeitergeld: Ein Segen für Arbeitnehmer

Darauf hat sich die Koalition geeinigt:

  • Das Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert
  • Solo-Selbstständige, Künstler und Freiberufler können bis Ende 2020 auf staatliche Hilfen in der Krise bauen
  • Jeder Lehrer in Deutschland soll einen Dienst-Laptop bekommen, um für möglichen Digital-Unterricht ausgerüstet zu sein
  • Auch für Familien soll es weitere Erleichterungen geben. Wer nicht arbeiten kann, weil er auf seine Kinder aufpassen muss, wenn Schule oder Kita Corona bedingt schließen, erhält für weitere Tage Lohnersatzleistungen
  • Der Anspruch gesetzlich Krankenversicherter auf Kinderkrankengeld wird für das Jahr 2020 um fünf weitere Tage ausgeweitet, für Alleinerziehende sollen es weitere 10 Tage sein

Söder: Beim Wahlrecht mehr „Rumms“ als „Wumms“

Kramp-Karrenbauer betonte, Union und SPD hätten unter Beweis gestellt, „dass diese große Koalition handlungsfähig ist“. Auch SPD-Co-Chef Walter-Borjans sagte: „Wir sind noch lange nicht am Ende der Krise.“ Deshalb sei es so wichtig, dass Arbeitnehmer für längere Zeit durch das Kurzarbeitergeld vor einem drohenden Jobverlust geschützt würden.

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigte sich ebenfalls zufrieden. Die Politik brauche einen langen Atem gegen Corona, um die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen abzumildern. „Wir setzen auf bewährte Kriseninstrumente“, sagte er mit Blick auf das Kurzarbeitergeld.

Beim Wahlrecht sei es kompliziert gewesen. In den Gesprächen habe es weniger „Wumms“, sondern mehr „Rumms“ gegeben, so der CSU-Vorsitzende und mögliche Unions-Kanzlerkandidat bei der Wahl im nächsten Jahr. CDU, CSU und SPD sei es aber wichtig, dass es auf Dauer einen handlungsfähigen Bundestag gebe, „der nicht ins Uferlose wächst“.

Annegret Kramp-Karrenbauer stellt die Ergebnisse vor.
Annegret Kramp-Karrenbauer stellt die Ergebnisse vor. © Getty Images | Pool

Die Beschlüsse der Koalition in der Übersicht:

Wahlrecht: Was kaum jemand für möglich gehalten hätte: Die Koalition bewegt sich beim Wahlrecht, wenn auch nur in kleinen Schritten. Noch im September sollen im Bundestag Gesetze beschlossen werden, um ein immer größer werdendes Parlament zu verhindern.

So war die Anzahl der Bundestagsabgeordneten nach der Wahl 2017 auf 709 angewachsen. Um die Größe des Deutschen Bundestages dauerhaft zu reduzieren, sollen nach dem Willen der Koalition bei der Wahl im Herbst 2021 zwar die Anzahl der 299 Wahlkreise unverändert bleiben, jedoch Überhangmandate teilweise mit Listenmandaten der gleichen Partei verrechnet werden.

Zu einer umfassenden Reform soll es dann bei der übernächsten Wahl im Jahr 2025 kommen. Dann soll die Regelgröße des Parlaments von 598 Mandaten nur noch minimal überschritten werden. „Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise auf 280 reduziert. Die Absenkung wird im Zuge der anstehenden Wahlrechtsnovelle noch in dieser Wahlperiode gesetzlich festgeschrieben“, heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsgipfels, der unserer Redaktion vorliegt.

Außerdem kündigte Kramp-Karrenbauer und SPD-Chef Walter-Borjans die Einsetzung einer Reformkommission an. Experten sollen Vorschläge machen, ob schon mit 16 statt mit 18 Jahren gewählt werden darf, künftig nicht mehr alle vier, sondern alle fünf Jahr Bundestagswahl ist und wie der Frauenanteil im Parlament mit dem Ziel einer „gleichberechtigten Repräsentanz“ erhöht werden kann.

Die Reformkommission soll sich aus Abgeordneten, Wissenschaftlern sowie weiteren Experten zusammensetzen und spätestens bis Ende Juni 2023 Ergebnisse vorlegen.

Schulen: Wie kürzlich bei einem „Schulgipfel“ mit Kanzlerin Angela Merkel zwischen Bund und Ländern besprochen, sollen 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten (Laptops) und für den Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform bereitgestellt werden.

Dadurch sollte für alle Schulen ein „geschützter und qualitätsgesicherter Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte, für die Durchführung von Unterricht und Konferenzen, für die Kommunikation sowie für Prüfungen und Prüfungsnachweise“ entstehen. Die geplante Plattform solle für alle Bildungsbereiche wie etwa der Erwachsenbildung, der Weiterbildung, der beruflichen Bildung und der schulischen Bildung erreichbar sein.

Klimaanlagen: Virologen fordern schon lange, dass in Schulen und anderen größeren Gebäuden Geräte installiert werden, die die Luft umwälzen und damit die Ausbreitung von Aerosolen, die das Corona-Virus verbreiten, zu erschweren.

Jetzt beschloss die Koalition, dass dafür ein auf 2020 und 2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro „zur Corona-gerechten Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ finanziert wird.

Zur Begründung hieß es: „Bei bisherigen Ausbruchsgeschehen ist wiederholt ein begünstigender Faktor gewesen, dass Klimaanlagen durch nicht ausreichend gefilterte Umluftrückführung in geschlossenen Räumen zum Infektionsgeschehen erheblich und auch über größere Entfernungen beigetragen haben.“

Kurzarbeit: Die Koalitionsspitzen einigten sich darauf, die Corona-bedingten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Die Bezugsdauer werde für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate beziehungsweise bis höchstens zum Ende 2021 verlängert.

Dies gilt auch für die seit vergangenem Frühjahr geltende Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beziehungsweise 77 Prozent für Berufstätige mit Kindern ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat erhalten sie weiterhin 80 sowie 87 Prozent.

Diese Ausweitung hatte die Bundesregierung in der Corona-Krise beschlossen. Regulär beträgt die staatliche Ersatzleistung 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent. Zugleich bleiben für Betriebe die Zugangshürden zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 abgesenkt. So kann ein Betrieb weiterhin bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent seiner Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind. Diese Schwelle liegt sonst bei einem Drittel der Belegschaft.

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    Zudem bekommen die Arbeitgeber die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden weiterhin voll erstattet, allerdings nur bis Ende Juni 2021. Ab Juli nächsten Jahres werden dann die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende des nächsten Jahres nur noch hälftig erstattet. Hiervon ausgenommen sind Unternehmen, die ihren Beschäftigen während der Kurzarbeit eine Weiterbildung anbieten. Für sie übernimmt der Staat im Falle einer Qualifizierung weiterhin die vollen Sozialabgaben. Voraussetzung sei, dass ein Weiterbildungsbedarf besteht, die Maßnahme einen Umfang von mehr als 120 Stunden hat und sowohl der Träger als auch die Maßnahme zugelassen sind.

    Kurzarbeitergeld gilt als wirksames Kriseninstrument, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Ende Juli waren 5,6 Millionen Menschen in Kurzarbeit, im Mai sogar noch 7,3 Millionen Beschäftigte. Bereits während der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 kam es in großem Umfang zum Einsatz. Allerdings waren damals in der Spitze in Deutschland 1,44 Millionen Menschen in Kurzarbeit und damit erheblich weniger als jetzt.

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    Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten beim Kurzarbeitergeld will die Koalition jene Regelung bis Ende 2021 verlängern, der zufolge Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei bleiben. Verlängert wird auch die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird ebenfalls bis Ende 2021 gewährt.

    Nach Erhebungen des Münchner ifo Instituts waren Ende Juli noch zahlreiche Branchen von Kurzarbeit betroffen, darunter viele zentrale Zweige der deutschen Wirtschaft. Dies galt für 80,8 Prozent der Metallerzeuger und –bearbeiter. In der Autobranche betrug der Anteil 67,7 Prozent. Bei Reisebüros und –veranstaltern hatten 89,2 Prozent ihre Beschäftigten in Kurzarbeit. Hotels waren mit 83,3 Prozent betroffen, die kreativen und künstlerischen Berufe mit 81,4 Prozent und die Gastronomie mit 73,9 Prozent. Bei Bekleidungshersteller waren es 78,3 Prozent.