Karlsruhe. Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet haben. Jetzt hat der Generalbundesanwalt Anklage erhoben.

Der Generalbundesanwalt hat im Mordfall Lübcke Anklage gegen den Hauptverdächtigen Stephan E. und dessen mutmaßlichen Unterstützer Markus H. erhoben.

Stephan E. wird beschuldigt, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 2. Juni 2019 vor seinem Haus durch einen Kopfschuss getötet zu haben. „Ausschlaggebend für die Tat war die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung von Stephan E.“, heißt es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

Der CDU-Politiker Lübcke war für die Aufnahme von Flüchtlingen eingetreten. Der Prozess soll am Oberlandesgericht Frankfurt stattfinden, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen. Der 46-Jährige E. hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei auch zu seinem Waffenlager geführt. Später zog er sein Geständnis dann allerdings wieder zurück.

Mord an Walter Lübcke: Generalbundesanwalt erhebt Anklage

Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 44-Jährige soll E. den Kontakt zu einem Waffenhändler vermittelt und seinen Bekannten unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in dessen Vorhaben bestärkt haben.

E. beschuldigt H. inzwischen, in der Tatnacht mit bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den tödlichen Schuss abgegeben habe – aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Sie sind überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war.

Mordfall Lübcke- Mutmaßlicher Komplize wieder frei

weitere Videos

    Auch der 64 Jahre alte Waffenhändler hatte mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Von ihm soll E. 2016 die Tatwaffe bekommen haben. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm deshalb ebenfalls Beihilfe vorgeworfen. Inzwischen ist wegen des großen Zeitabstands aber fraglich, ob der Mann damals ahnen konnte, was für eine Tat E. begehen würde. Er ist deshalb wieder frei und nicht mit angeklagt.

    Stephan E. soll sich im Prozess außerdem für eine Messerattacke auf einen irakischen Asylbewerber Anfang 2016 verantworten müssen. Jemand hatte dem Mann in Lohfelden bei Kassel ein Messer von hinten in den Rücken gestochen und ihn schwer verletzt. Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergestelltes Messer für die Tatwaffe. Ihm wird deshalb versuchter Mord und Körperverletzung vorgeworfen.

    (dpa/fmg)