Berlin. Wann und wie muss man Beiträge bei Instagram und Co. als Werbung kennzeichnen? Ein neues „Influencer-Gesetz“ soll diese Fragen klären.

Die Politik in Berlin hat in diesen Tagen offenbar ihr Faible für die digitale Welt entdeckt. Nach der Debatte um vermeintliche Wahlbeeinflussung durch YouTuber will sich die Bundesregierung nun neuen Regeln für Influencer widmen. Ein Gesetz soll künftig klären, wann und wie Beiträge in sozialen Netzwerken als Werbung gekennzeichnet werden müssen – auch zum Schutz der Influencer.

„Dass Beiträge, die bezahlt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen, ist eine Selbstverständlichkeit und muss auch in Zukunft erfolgen“, sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Justizministerium, am Dienstag zum ZDF. „Aber wenn Dinge gepostet werden, für die es keine Gegenleistung gibt, können wir Rechtssicherheit schaffen, indem nicht alles und jedes schon aus Angst vor einer Abmahnung als Werbung gekennzeichnet wird.“

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Dass so eine Regulierung der digitalen Welt mehrheitlich von älteren Politikern debattiert wird, sieht Billen allerdings als Problem an. „Dass inzwischen ganz andere Medien eine große Roll spielen, auch in der politischen Meinungsbildung, geht bei vielen von uns unter“, sagt er.

Zuletzt hatten mehrere namhafte Politiker sowohl im Zuge der Diskussion um

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offenbart, dass sie mit Kommunikation im Internet nicht viel anfangen können.

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    Als Influencer gelten Menschen, die im Internet durch die sozialen Netzwerke eine große Reichweite erzielen können und diese unter anderem nutzen, um Werbung zu machen. Vor allem für viele Jugendliche gelten sie als Vorbilder und Trendsetter.

    Auch Unternehmen nutzen die Reichweite der Influencer gezielt. Das sogenannte Influencer-Marketing ist in den letzten Jahren weltweit zu einem Milliarden-Markt angewachsen.

    Peter Kenning, Professor für BWL an der Universität Düsseldorf, erklärte gegenüber dem ZDF, für einen einzigen Post eines Influencers würden Werbetreibende mitunter einen fünfstelligen Betrag zahlen.

    (ba)