München . Ein Arbeitsloser machte Urlaub auf Mauritius – und kassierte Hartz IV. Als das Jobcenter ihm auf die Schliche kam, verklagt er das Amt.

Ein Hartz-4-Empfänger hat wochenlang auf Mauritius Urlaub gemacht und währendessen Hartz 4 kassiert. Jetzt muss er das ganze Geld zurückzahlen, weil seine Klage gegen das Jobcenter nach hinten losging. Über den Fall, den das Sozialgericht München verhandelte, berichtet "Focus Online" (Aktenzeichen: S 13 AS 80/19).

Dabei hatte er sich selbst in die Lage gebracht, weil er Klage gegen die Entscheidung des Jobcenters einreichte, seinen Hartz-4-Antrag nicht mehr zu bewilligen. Er hatte geschwärzte Kontoauszüge abgegeben, aus denen Buchungen aus Mauritius erkennbar gewesen seien, wie es heißt. Das Problem: Der offiziell als arbeitslos gemeldete Mann hatte dem Amt nicht mitgeteilt, dass er auf der Insel ist.

Nach einem Urteil des Sozialgerichts muss er das Geld nun zurückbezahlen. „Der Fall wirft Fragen nach der tatsächlichen Bedürftigkeit des Mannes auf“, sagte die Richterin dem Portal zufolge.

Hartz-4-Empfänger verklagt Jobcenter - das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Hartz-4-Empfänger war mehrmals zum Urlaub auf Mauritius
  • Trotzdem bekam er Hartz 4
  • Das Jobcenter erwischte ihn beim Sozialbetrug

Mehrere Male Urlaub soll der Mann auf der Trauminsel Mauritius gemacht haben. Insgesamt muss der Mann 1481,20 Euro zurückzahlen Diese Entscheidung hat das Gericht getroffen (Aktenzeichen: S 13 AS 80/19). Der Mann hatte selbst geklagt, weil ihm das Jobcenter die Leistungen kürzen wollte – doch das ging nach hinten los.

In der Zeit vom November 2016 bis Januar 2017 hatte der Mann die Leistungen bezogen, sich aber laut dem Portal, das nach eigenen Angaben die Verhandlung verfolgte, nicht an seine Verpflichtungen gehalten, regelmäßig zu Terminen beim Amt zu erscheinen. Damit habe er seine gesetzliche Meldepflicht vernachlässigt.

Hintergrund ist, dass Hartz-4-Empfänger eine Erlaubnis vom Jobcenter brauchen, wenn sie sich länger als drei Wochen von ihrem Wohnort entfernen wollen. Weil viele Hartz-4-Empfänger dieser Pflicht nicht nachkommen,

Das Jobcenter kam dem Mann auf die Schliche.
Das Jobcenter kam dem Mann auf die Schliche. © dpa | Martin Schutt

Wie „Focus“ berichtet, habe sich der offiziell als arbeitslos gemeldete Mann mindestens vier Mal für längere Zeit außerhalb seines Wohnorts in München aufgehalten – davon allein zwei Mal auf Mauritius. Einer der Aufenthalte soll allein sieben Wochen gedauert haben.

Das Jobcenter habe er mit Ausreden abgewimmelt. Er müsse nach Mauritius fliegen, weil er in der Filmbranche arbeite und auf Mauritius „Akquisetätigkeiten“ nachgehe. Er wolle sich so „in den Arbeitsmarkt eingliedern“, wie es weiter heißt. Doch dann sei das Amt dem Hartz-4-Empfänger auf die Schliche gekommen.

Ärger wegen Räumungsklage:

Auch interessant

Aufregung um ZDF-Beitrag:

Auch interessant

Als er seinen Hartz-4-Antrag verlängern habe wollen, seien dem Jobcenter-Mitarbeiter auf den dem Antrag beigefügten Kontoauszügen unter anderem Geldabhebungen auf Mauritius aufgefallen. Das Jobcenter kürzte die Leistungen – der Mann klagte und muss nun selbst in die Tasche greifen. Am Ende habe der Mann sogar zugegeben, dass er zum Urlaubmachen nach Mauritius gereist sei, wie „Focus Online“ berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.