Berlin . Das Bamf hat seine Leitsätze für Syrien überarbeitet. Flüchtlingshelfer warnen vor Panik unter Syrern. Kritik kommt von der Opposition.

Die Frau aus Syrien kam Ende November nach Deutschland. Im Februar dieses Jahres stellte sie einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Leipzig. Doch das Bamf lehnte ab. Die Syrerin bekam weder einen Asylschutz noch einen Flüchtlingsstatus. Das ist nicht ungewöhnlich. Denn in den vergangenen Jahren bekamen Menschen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen waren, meist den „subsidiären Schutz“ zugesprochen – einen Status unterhalb des Flüchtlingsschutzes, der absprach, dass ein Mensch politisch verfolgt ist, der aber doch anerkannte, dass Menschen in Syrien Gewalt aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht. Und sie deshalb in Deutschland Schutz bekommen.

Für die Frau aus Syrien und weitere Fälle, die unserer Redaktion bekannt sind, gilt das nicht mehr. Offenbar sieht das Bamf die Gefahr durch den Krieg zwischen oppositionellen Milizen, Terrorgruppen und der Armee von Diktator Assad nicht mehr im ganzen Land als relevant für die Sicherheitslage an – und lehnt syrische Asylsuchende ab. So auch beim Antrag der syrischen Frau. Die Behörde erteilt lediglich ein „Abschiebungsverbot“ – aus humanitären Gründen, weil etwa die Versorgungslage in Syrien desolat sei.