Berlin. Seehofer will ausreisepflichtige Ausländer künftig womöglich in regulären Gefängnissen unterbringen. Er plant ein neues Gesetzespaket.
Neuer Vorstoß von Bundesinnenminister Horst Seehofer: Mit einem neuen Gesetzespaket will er laut „Spiegel“ die Abschiebung ausreisepflichtiger und straffällig gewordener Ausländer voranbringen.
Die bisherigen Instrumente zur Durchsetzung von Ausreisepflichten hätten sich als „noch nicht effektiv genug erwiesen“, heißt es in einem 73-seitigen Referentenentwurf. Laut des Innenministers verlasse nur „ein Bruchteil“ dieser Personen Deutschland wirklich.
Ein zentraler Bestandteil von Seehofers Entwurf: schärfere Vorschriften über Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. So will der CSU-Minister eine „erweiterte Vorbereitungshaft“ einführen, wenn ein Ausländer „das Abschiebungsverfahren umgeht oder behindert“, etwa indem er „seine Identität nicht offenlegen bzw. darüber täuschen will“, zitiert der „Spiegel“.
Zwei Kategorien für Ausreisepflichtige
Auch soll es leichter werden, Menschen auszuweisen, die wegen „Sozialleistungsbetrugs“ oder Rauschgiftdelikten verurteilt worden sind. Ausreisepflichtige will Seehofer künftig in zwei Kategorien einteilen, je nachdem, ob sie „unverschuldet“ an der Ausreise gehindert sind oder dafür mitverantwortlich sind.
Die Karriere von Horst Seehofer
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Im letzteren Fall drohen den Betroffenen geringere Sozialleistungen, wenn sie sich etwa nicht um einen neuen Pass bemühen. Bis es genügend Abschiebehaftplätze gebe, will Seehofer die Betroffenen in Strafvollzugsanstalten unterbringen – nach geltendem Recht ist dies verboten.
Seehofer will dauerhafte Einreisesperre ermöglichen
Der Bundesinnenminister greift auch einen Vorschlag seines baden-württembergischen Amtskollegen Thomas Strobl (CDU) aus dem Sommer dieses Jahres auf: Gegen Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, soll künftig eine dauerhafte Einreisesperre möglich sein.
Strobl begrüßt den Vorstoßy von Seehofer: „Wenn Ausländer schwerste Gewaltverbrechen begehen oder terroristische Organisationen unterstützen, sollte gesetzlich ein von vornherein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verankert werden.“ Es mehreren sich die Stimmen,
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Auch personell konzentriert sich das Bundesinnenministerium stärker auf das Thema: In der vergangenen Woche wurde ein neues siebenköpfiges Referat „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr; Rückführung von Gefährdern“ eingerichtet. Es übernimmt auch die Fachaufsicht über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dieser Frage.
Bundesweit sind bis Ende Oktober knapp 20.000 Asylbewerber abgeschoben worden.