Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley will die Berechnung der Mietspiegel verändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Vor Beschluss der neuen Mietpreisbremse im Bundestag an diesem Donnerstag hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) weitere gesetzliche Veränderungen zugunsten von Mietern angekündigt. Sie wolle die Berechnung der Mietspiegel verändern, sagte Barley unserer Redaktion. „Wir werden den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängern“, kündigte die Sozialdemokratin an. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was genau will die Koalition im Mietrecht ändern?

Die Reform gilt ab Januar 2019 und hat zwei Schwerpunkte: Erstens will die Regierung verhindern, dass nach einer Modernisierung die Miete stark steigt. Vermieter, die eine vermietete Wohnung renovieren, sollen nicht mehr elf, sondern nur noch maximal acht Prozent der Renovierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen können. Diese Mieterhöhung darf in sechs Jahren nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter betragen.

Bei Wohnungen, für die Mieter weniger als sieben Euro pro Quadratmeter zahlen, darf diese Mieterhöhung nur zwei Euro betragen. Zweiter Punkt: Vermieter müssen bei der Neuvermietung den Mietpreis des Vormieters angeben. Das soll einen Hinweis darauf geben, ob ein Neumieter zu viel zahlen soll: Die Miete darf – wie bisher auch schon – nur zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen.

Barley: So kämpft die Bundesregierung jetzt gegen Mietpreiswucher

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    Was bringen diese Änderungen?

    Die schwarz-rote Koalition lobt ihre Reform als Verbesserung: „Mit der Einigung beim Mietrecht machen wir einen gewaltigen Schritt, um Mieter besser vor steigenden Mieten zu schützen“, sagt CDU-Bundestagsabgeordneter Jan-Marco Luczak. Johannes Fechner (SPD) meint: „Erstmals wird es einen Deckel für die Umlage von Modernisierungskosten geben.“

    Kritik kommt von der Opposition. FDP-Wohnungsexperte Daniel Föst spricht von „Symptomdoktorei“ und fordert den Bau von zusätzlichen Wohnungen. Die Linke nennt das Gesetz „Augenwischerei“. Grünen-Experte Christian Kühn sagt: „Wichtige Themen wie Kündigungsschutz, Mietspiegel und Nebenkosten werden in dem Gesetz erst gar nicht angesprochen.“ Wichtig sei auch, die Berechnung der Mietspiegel zu verändern.

    Warum soll auch der Mietspiegel geändert werden?

    Der Mietspiegel legt die „ortsübliche Vergleichsmiete“ fest. Sie ist der Maßstab für Neumieten, aber auch für die Erhöhung von Bestandsmieten. Bisher berechnet sich der Spiegel aus dem Durchschnitt aller Mieten, die sich in den letzten vier Jahren verändert haben oder neu hinzugekommen sind. Das will die Bundesregierung ändern und die Mieten der letzten sechs Jahren betrachten – im aktuellen Gesetzespaket findet sich dazu aber nichts.

    Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigt nun an, dies nachzuholen: „Wir werden den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängern“, sagte sie unserer Redaktion. Der „explosionsartige“ Anstieg der Mieten in jüngster Zeit dürfe diese Betrachtung nicht dominieren. „Stattdessen soll die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab werden. Dadurch verhindern wir einen abrupten Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete“, so Barley.

    Werden neue Wohnungen gebaut?

    Das ist das Ziel eines weiteren Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstag beschließen soll. Wer preiswerte neue Wohnungen baut, soll zusätzliche steuerliche Vorteile genießen.