Berlin. Bei Ryanair gelten strikte Handgepäckregeln. Verbraucherschützer kritisieren nun irreführende Infos – und appellieren an die Regierung.

Die Verschärfung der Regeln kam schrittweise: Erst mussten Rollkoffer draußen bleiben – konnten aber noch kostenlos im Frachtraum transportiert werden. Dann galt das Gleiche auch für große Rucksäcke und Taschen. Bis größere Handgepäckstücke schließlich nur noch gegen Aufpreis mitfliegen durften.

Die Handgepäckregeln bei Ryanair gehören zu den strengsten, die der Flugverkehr zu bieten hat. Seit 1. November dieses Jahres gilt im Standardtarif: ein kleines Handgepäckstück darf umsonst mit in die Kabine – alles andere kostet extra.

Abmahnung für Ryanair-Gepäckregeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat diese Praxis nun abgemahnt – wegen unzureichender Preisangaben und Irreführung, wie es am Mittwoch in einer Mitteilung hieß.

„Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsexpertin beim vzbv.

Verbraucherschützer: „Völlig unklar, was mitdarf“

Ryanair informiere während der Buchung und auf der Website nicht einheitlich über die neuen Gepäckregelungen. So heiße es an einer Stelle „ein kleines Gepäckstück“, an anderer „ein kleines Gepäckstück 40cmx20cmx25cm“ sowie wiederum an anderer „eine kleine Tasche, die unter den Sitz vor Ihnen passt.“

„Es ist somit völlig unklar, was für ein Gepäckstück kostenlos an Bord mitgenommen werden kann. Auch zum Gewicht des zulässigen Gepäckstücks fehlt jegliche Aussage“, heißt es weiter.

Das sagt Ryanair zur Abmahnung

Ryanair weist die Vorwürfe zurück. „Diese Behauptungen sind nicht korrekt“, sagte Robin Kiely, Kommunikationschef der Airline, unserer Redaktion. Alle Bedingungen, Gebühren und Zusatzleistungen, inklusive der Handgepäckregeln, seien transparent auf der Website dargestellt.

„Alle Ryanair-Passagiere können ein Handgepäckstück mit in die Kabine nehmen, dessen Größe um 40 Prozent auf 40cmx20cmx25cm erhöht wurde“, so Kiely. „Kein Airline-Kunde hat das Recht auf eine unbegrenzte Anzahl von Handgepäckstücken – aus Sicherheitsgründen. Die meisten Kurzstreckenflugzeuge haben keinen Platz für zwei Handgepäckstücke pro Passagier.“

Auch andere Airlines, etwa Alitalia, Easyjet und British Airways, würden den Umfang von Handgepäckstücken aus Sicherheitsgründen begrenzen.

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    vzbv: Bundesregierung muss handeln

    Der vzbv sieht aber auch die Politik in der Pflicht. Die Bundesregierung solle „zügig prüfen, welches Gepäck als wesentlicher Bestandteil einer Flugreise ohne zusätzliche Kosten befördert werden muss und die verbraucherfeindliche Regelung bei Ryanair unterbinden“, so Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.

    Von Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz heißt es dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Fluggäste müssen bereits frühzeitig informiert werden, wann Zusatzkosten fällig werden und wie hoch sie ausfallen. Nur auf diese Weise können sie Preise schon vor einer Buchung realistisch und umfassend vergleichen. Ein entsprechender Hinweis ist insbesondere bei neu eingeführten Bestimmungen für das Anfallen von Zusatzkosten von Bedeutung. Darauf muss in besonders deutlicher Weise hingewiesen werden.“

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