Passend zur neuen Mikroplastik-Studie will die EU die Leitungswasserqualität verbessern. So soll auch unnötiger Müll vermieden werden.

Wasser hat in vielen aber nicht allen EU-Ländern eine hervorragende Qualität. Es ist günstig und abfallsparend,

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Genügend Gründe für die EU-Kommission, sich in einer Abstimmung mit dem Thema Hahnenwasser zu befassen.

Am Dienstag stimmte das Parlament in Straßburg für schärfere Schadstoffgrenzwerte für das Leitungswasser in der EU. Die Abgeordneten sprachen sich außerdem dafür aus, dass die Mitgliedstaaten etwa dank Trinkwasserbrunnen oder kostenlosem Leitungswasser in Restaurants den Zugang zu Wasser verbessern. Ziel ist auch, dass mehr aus dem Hahn und weniger aus Plastikflaschen getrunken wird, um die Müllmassen einzudämmen.

Sehr gute Wasserqualität in vielen Ländern

In Deutschland und der EU ist die Qualität des Leitungswassers nach Angaben der Kommission überwiegend sehr gut. In den Jahren 2011 bis 2013 fiel nur Ungarn bei der Einhaltung der Grenzwerte bestimmter Chemikalien etwas aus dem Rahmen.

Bei Mikroorganismen erreichten alle Mitgliedsländer weitgehend die Zielvorgaben. Nach Angaben der europäischen Bürgerinitiative Right2Water haben jedoch eine Million Menschen in der EU keinen Zugang zu Trinkwasser, bis zu acht Millionen fehlt der Zugang zu sanitären Anlagen.

Viele Bio-Supermärkte oder Drogerien haben inzwischen kostenloses Trinkwasser in ihren Filialen.
Viele Bio-Supermärkte oder Drogerien haben inzwischen kostenloses Trinkwasser in ihren Filialen. © dpa | Andreas Arnold

Keine Grenzwerte für Medikamente und Mikroplastik

Die EU-Kommission hatte im Februar Vorschläge zu einer Überarbeitung der 20 Jahre alten Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. Mit der Abstimmung im Parlament legten sich die Abgeordneten auf eine gemeinsame Position bei den anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten fest.

Grenzwerte für Arzneimittel oder

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im Trinkwasser sind nicht vorgesehen. Die EU-Kommission ist aber dazu aufgerufen, den Gehalt dieser Stoffe im Leitungswasser zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Bericht vorzulegen. Darin soll dann auch auf deren mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen eingegangen werden. (dpa/aba)