Wien/Berlin. Nach einer Mieter-Beschwerde werden in Wien Tausende Klingelschilder wegen Datenschutz entfernt. Ist das auch in Deutschland denkbar?

Ein Fall aus Wien sorgt in Deutschland für eine gewisse Verunsicherung, was Klingelschilder an Haustüren betrifft. Nachdem sich ein Mieter in der österreichischen Hauptstadt bei seiner Hausverwaltung über mangelnden Datenschutz an der Haustür beschwert hatte, verlieren nun etwa 220.000 Mieter die Namensschilder an ihren Türklingeln.

Der Mieter einer Gemeindewohnung hatte dabei auf die

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verwiesen und meinte, seine Privatsphäre sei gestört, wenn auf dem Klingelschild sein Name stehe.

Nach Rücksprache mit der für Datenschutz zuständigen Magistratsabteilung Wiens wurde die kommunale Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ tätig. Denn die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer verstoße gegen die

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, so die Begründung. Auf den Schildern stehen künftig keine Namen mehr, sondern nur noch Wohnungsnummern.

Müssen also nun auch in Deutschland alle Namensschilder an Klingeln entfernt und durch Nummern ersetzt werden? Wohl kaum. Schon nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz sei es nämlich theoretisch Pflicht des Vermieters gewesen, vor Anbringen eines Namensschilds die Einwilligung des Mieters einzuholen, wie ein Datenschutzanwalt dem MDR erklärte.

Vermieter können sich Mieter-Einwilligung schriftlich geben lassen

Die Einwilligung erfolge dem Experten nach aber meist konkludent. Das bedeutet, dass der Vermieter auch ohne explizite Einwilligung darauf schließen könne, dass der Mieter mit einem Namensschild einverstanden sei. Verunsicherten Vermietern empfiehlt der Anwalt, sich eine Zustimmung der Mieter mit einem Rundschreiben einzuholen.

Ähnlich schätzt das auch Haus und Grund ein. Einem „Bild“-Bericht zufolge will der Immobilien-Eigentümerverband seinen Mitgliedern zwar empfehlen, vorsorglich alle Klingelschilder zu entfernen. Auf Nachfrage unserer Redaktion wiegelt ein Sprecher aber ab. „Es braucht niemand direkt rauszulaufen, um alle Klingelschilder abzumontieren“, versichert er.

Stattdessen gehe es Haus und Grund darum, seine Mitglieder für die Belange seiner Mieter zu sensibilisieren. Wende sich ein Mieter wegen Datenschutzgründen an den Vermieter, sollte dieser auch tätig werden, denn laut

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müsste eine Einwilligung zur Anbringung eines Namensschilds tatsächlich vorliegen.

Allerdings erinnert der Sprecher auch daran, dass in der Regel auch Mieter ein Interesse an einem Namensschild an der Klingel haben, etwa wenn Bekannte klingeln oder Paketlieferungen erwartet werden. Vor dem Hintergrund des österreichischen Falls fordert Haus und Grund nun aber eine Klarstellung der Bundesregierung zur rechtlichen Lage in Deutschland. (jkali/dpa)