Berlin. Die Wahlen verliefen friedlich, der Ausnahmezustand ist aufgehoben. Das Auswärtige Amt hat nun Warnhinweise für die Türkei gestrichen.

Nach der Aufhebung des Ausnahmezustands in der Türkei hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für das bei deutschen Touristen beliebte Urlaubsland wieder leicht entschärft. Eine ganze Reihe von Warnhinweisen

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wurde gestrichen. Das Ministerium weist aber immer noch darauf hin, dass es ein „erhöhtes Festnahmerisiko“ gebe.

Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nahm die Bundesregierung auch von einer weiteren Sanktion gegen die Türkei Abstand: Von der Deckelung der staatlichen Hermes-Bürgschaften für Exporte in die Türkei.

Die Bundesregierung hatte die Reisehinweise vor fast genau einem Jahr am 20. Juli 2017 als Reaktion auf die Festnahme des Menschenrechtlers Peter Steudtner erstmals drastisch verschärft. Es war ein Kernelement einer neuen, härteren Türkei-Politik der Bundesregierung, für die vor allem der damalige Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) verantwortlich war. Vorausgegangen waren mehr als 20 Festnahmen deutscher Staatsbürger aus politischen Gründen seit dem gescheiterten Putschversuch 2016.

Verschärfung der Reisehinweise kurz vor Bundestagswahl

Im September 2017, kurz vor der Bundestagswahl, folgte eine weitere Verschärfung mit einer konkreten Warnung vor Festnahmen in Urlaubsgebieten wie Antalya, ein beliebtes Ziel deutscher Touristen. „Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen“, hieß es in den folgenden Monaten auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Dieser Satz ist bereits seit dem 7. Mai dort nicht mehr zu finden. Am 24. Juni wurde dann in der Türkei

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wiedergewählt, der jetzt eine noch größere Machtfülle hat. Gleichzeitig fanden die Parlamentswahlen statt, in denen Erdogans AKP als stärkste Kraft bestätigt wurde, aber die absolute Mehrheit verlor.

Wenige Tage danach – am 27. und 28. Juni – sowie am Tag nach der Aufhebung des nach dem gescheiterten Putschversuch ausgerufenen Ausnahmezustands – dem vergangenen Donnerstag – überarbeitete das Auswärtige Amt die Reisehinweise nochmals.

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    Amt geht von erhöhtem Festnahmerisiko aus

    Warnungen vor Notstandsregelungen, wie zum Beispiel vor 14-tägigem Polizeigewahrsam ohne Vorführung bei einem Haftrichter oder vor bis zu siebenjähriger Untersuchungshaft, wurden gestrichen. Die Warnung vor Festnahmen wurde auch ganz generell etwas abgeschwächt. Während bisher die Rede davon war, dass die Wahrscheinlichkeit von Verhaftungen „deutlich angestiegen“ sei, heißt es jetzt: „Es ist weiterhin von einem erhöhten Festnahmerisiko auszugehen.“

    Die Behörden würden den Betroffenen in der Regel die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder der sogenannten

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    vorwerfen, die Erdogan für den Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich macht.

    „Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen“, heißt es in den Hinweisen weiter.

    3,6 Millionen deutsche Touristen im vergangenen Jahr

    Für die türkische Regierung dürfte das Wichtigste sein, dass es die explizite Warnung für die Feriengebiete nicht mehr gibt. Antalya liegt im Wahlkreis des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu, der bei einem Besuch der Internationalen Tourismusbörse in Berlin im März eindringlich für eine Aufhebung der Reisehinweise geworben hatte.

    „Die aktuelle Reisewarnung entspricht nicht der Realität in der Türkei. Und sie spiegelt auch nicht die aktuellen bilateralen Beziehungen wieder“, sagte er schon damals.

    Diese Deutschen waren in türkischer Haft

    Der Türkei-Korrespondent der „Welt“, Deniz Yücel, saß seit Ende Februar 2017 in der Türkei in Untersuchungshaft. Nach 367 Tagen wurde er aus türkischer Haft entlassen. Dem deutsch-türkischen Journalisten und Publizisten wurde wie zahlreichen anderen Medienvertretern Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in der linksextremen MLKP vorgeworfen. Unter dem nach dem Putschversuch im Sommer 2016 von Staatschef Recep Tayyip Erdogan verhängten Ausnahmezustand gehen die türkischen Behörden rigoros gegen angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung vor. Die gilt in der Türkei als Terrororganisation.
    Der Türkei-Korrespondent der „Welt“, Deniz Yücel, saß seit Ende Februar 2017 in der Türkei in Untersuchungshaft. Nach 367 Tagen wurde er aus türkischer Haft entlassen. Dem deutsch-türkischen Journalisten und Publizisten wurde wie zahlreichen anderen Medienvertretern Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in der linksextremen MLKP vorgeworfen. Unter dem nach dem Putschversuch im Sommer 2016 von Staatschef Recep Tayyip Erdogan verhängten Ausnahmezustand gehen die türkischen Behörden rigoros gegen angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung vor. Die gilt in der Türkei als Terrororganisation. © dpa | Soeren Stache
    Deniz Yücel und seine Frau Dilek Mayatuerk kurz nach der Freilassung aus dem Gefängnis. Die Freilassung Yücels wurde von einem Gericht angeordnet, nachdem die türkische Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vorgelegt hatte.
    Deniz Yücel und seine Frau Dilek Mayatuerk kurz nach der Freilassung aus dem Gefängnis. Die Freilassung Yücels wurde von einem Gericht angeordnet, nachdem die türkische Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vorgelegt hatte. © REUTERS | HANDOUT
    #FreeDeniz: Diese Solidaritätsbekundung – aufgedruckt auf einem T-Shirt – forderte die Freilassung Yücels.
    #FreeDeniz: Diese Solidaritätsbekundung – aufgedruckt auf einem T-Shirt – forderte die Freilassung Yücels. © picture alliance / Eventpress | dpa Picture-Alliance /
    Die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu saß fast acht Monate in der Türkei in Untersuchungshaft. Sie war am 30. April 2017 festgenommen worden, als Polizisten einer Anti-Terror-Einheit ihre Istanbuler Wohnung stürmten. Ihr wird laut Haftbefehl vorgeworfen, Mitglied der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) zu sein, die in der Türkei als Terrororganisation gilt.
    Die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu saß fast acht Monate in der Türkei in Untersuchungshaft. Sie war am 30. April 2017 festgenommen worden, als Polizisten einer Anti-Terror-Einheit ihre Istanbuler Wohnung stürmten. Ihr wird laut Haftbefehl vorgeworfen, Mitglied der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) zu sein, die in der Türkei als Terrororganisation gilt. © dpa | Lefteris Pitarakis
    Mehr als fünf Monate nach Festnahme der Mutter eines Sohnes startete am 11. Oktober der Prozess. Am 18. Dezember 2017 entschied dann ein Gericht: Tolu darf die U-Haft verlassen, die Türkei aber nicht verlassen. Ende August dann die Erlösung: Tolu darf zurück nach Deutschland. Die Ausgangsperre wurde aufgehoben. Der Prozess werde allerdings weitergeführt.
    Mehr als fünf Monate nach Festnahme der Mutter eines Sohnes startete am 11. Oktober der Prozess. Am 18. Dezember 2017 entschied dann ein Gericht: Tolu darf die U-Haft verlassen, die Türkei aber nicht verlassen. Ende August dann die Erlösung: Tolu darf zurück nach Deutschland. Die Ausgangsperre wurde aufgehoben. Der Prozess werde allerdings weitergeführt. © Facebook/Mesale Tolu | Facebook/Mesale Tolu
    Ihr ebenfalls wegen Terrorverdacht inhaftierter Ehemann Suat Corlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, wurde Ende November 2017 aus türkischer Haft entlassen. Er muss vorerst in der Türkei bleiben.
    Ihr ebenfalls wegen Terrorverdacht inhaftierter Ehemann Suat Corlu, der im selben Verfahren angeklagt ist, wurde Ende November 2017 aus türkischer Haft entlassen. Er muss vorerst in der Türkei bleiben. © dpa | Linda Say
    Nach mehr als drei Monaten Untersuchungshaft wurde der Berliner Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner am 25. Oktober 2017 entlassen. Ein Gericht in Istanbul hatte die Freilassung ohne Auflagen beschlossen. Auch die mitangeklagten türkischen Menschenrechtler, die in Untersuchungshaft waren, wurden bis zu einem Urteil in dem Verfahren auf freien Fuß gesetzt, teilweise aber unter Auflagen.
    Nach mehr als drei Monaten Untersuchungshaft wurde der Berliner Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner am 25. Oktober 2017 entlassen. Ein Gericht in Istanbul hatte die Freilassung ohne Auflagen beschlossen. Auch die mitangeklagten türkischen Menschenrechtler, die in Untersuchungshaft waren, wurden bis zu einem Urteil in dem Verfahren auf freien Fuß gesetzt, teilweise aber unter Auflagen. © dpa | Emrah Gurel
    Steudtners (2 v.r.) schwedischer Kollege, Ali Gharavi (2 v.l.), durfte auch das Hochsicherheitsgefängnis Silivri verlassen. Steudtner sagte vor Journalisten: „Wir sind allen sehr dankbar, die uns rechtlich, diplomatisch und mit Solidarität unterstützt haben.“
    Steudtners (2 v.r.) schwedischer Kollege, Ali Gharavi (2 v.l.), durfte auch das Hochsicherheitsgefängnis Silivri verlassen. Steudtner sagte vor Journalisten: „Wir sind allen sehr dankbar, die uns rechtlich, diplomatisch und mit Solidarität unterstützt haben.“ © REUTERS | OSMAN ORSAL
    Steudtner war am 5. Juli 2017 bei einem Workshop auf den Istanbuler Prinzeninseln festgenommen worden.
    Steudtner war am 5. Juli 2017 bei einem Workshop auf den Istanbuler Prinzeninseln festgenommen worden. © dpa | Privat
    Der türkischstämmige Unternehmer Özel Sögüt aus Siegen ist im Dezember 2016 verhaftet worden. Mittlerweile ist er aus dem Gefängnis entlassen worden, darf aber die Türkei nicht verlassen. Ihm wird vorgeworfen, der Gülen-Bewegung anzugehören.
    Der türkischstämmige Unternehmer Özel Sögüt aus Siegen ist im Dezember 2016 verhaftet worden. Mittlerweile ist er aus dem Gefängnis entlassen worden, darf aber die Türkei nicht verlassen. Ihm wird vorgeworfen, der Gülen-Bewegung anzugehören. © privat | privat
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    Der Türkei-Tourismus hat sich trotz der Reisehinweise des Auswärtigen Amts ohnehin schon erholt. Cavusoglu hofft darauf, dass Rekordzahlen wie die 5,6 Millionen deutschen Touristen von 2015 bis Ende 2018 wieder erreicht werden können. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Türkei-Besucher aus Deutschland angesichts von Terrorgefahr und Festnahmen deutscher Staatsbürger bei nur 3,6 Millionen.

    Exportbürgschaften für die Türkei beendet

    Neben den Reisehinweisen hatte die Bundesregierung die Deckelung der Hermes-Bürgschaften bei 1,5 Milliarden Euro als Strafmaßnahme veranlasst. Auch die blieb aber folgenlos, weil die Obergrenze sehr hoch angesetzt wurde. Der Umfang der finanziellen Absicherung stieg sogar. Die „FAZ“ berichtet unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium, dass die Deckelung in diesem Jahr nicht fortgesetzt werden soll.

    Hermes-Bürgschaften sollen deutsche Exportunternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen. Die Türkei zählt zu den Ländern, für die diese Absicherungen am stärksten in Anspruch genommen werden. 2016 wurden nur für Russland, Ägypten und die USA mehr Hermes-Bürgschaften erteilt. (dpa)