Familien in Deutschland sollen in den kommenden beiden Jahren zusammen 9,8 Milliarden Euro einsparen. Doch einige gehen dabei leer aus.

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hat am Mittwoch Steuerentlastungen für Familien verabschiedet. Das „Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“, sieht Kindergelderhöhungen und die Erhöhung des Kinderfreibetrags vor.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „wichtigen Schritt bei der Stärkung von Familien in Deutschland“. Ab Juli 2019 soll dem Regelwerk zufolge das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2019 und 2020 entsprechend um jeweils 192 Euro – von aktuell 7428 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile auf zunächst 7620 und ein Jahr später auf 7812 Euro. Zugleich soll der Grundfreibetrag in zwei Schritten um 168 Euro im Jahr 2019 und 2020 um 240 Euro steigen.

Insgesamt sparen Familien mit den für 2019 und 2020 dann insgesamt rund 9,8 Milliarden Euro. Nach Willen der Bundesregierung sollen davon vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von 60.000 Euro zahlt demnach 2019 insgesamt 251 Euro weniger Steuern und 2020 schließlich 530 Euro weniger.

Diakonie: Hartz-IV-Familien nicht berücksichtigt

Die Diakonie Deutschland kritisierte das Paket als unzureichend. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, erklärte, dass Familien im Hartz-IV-Bezug nicht von diesem Gesetz profitierten. Die Maßnahmen seien viel zu kurz gesprungen und gingen an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Caritasverband. Um Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, seien Verbesserungen bei Hartz IV und beim Kinderzuschlag dringend notwendig.

Am späten Dienstagabend einigten sich die Spitzen der großen Koalition beim sogenannten

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. Eine Wohnflächenbegrenzung wird es nicht geben, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin sagte.

Das Baukindergeld soll demnach zum 1. Januar 2019 eingeführt werden und bis Ende 2020 beantragt werden können. Gezahlt würden für Berechtigte wie geplant 12.000 Euro pro Kind. Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles bestätigte in der Sendung, es werde keine Begrenzungen geben. Das Baukindergeld werde wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgesetzt.

Koalitionsvertrag weist Milliardenbeträge für „Bauen und Wohnen“ aus

Die CDU hatte sich zuvor gegen die Begrenzung der Wohnfläche auf 120 Quadratmeter gesperrt. Das Baukindergeld soll Familien zugutekommen, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen wollen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen 1200 Euro pro Kind gezahlt werden. Anspruch haben Familien bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind.

Im Koalitionsvertrag ist unter „Bauen und Wohnen“ ein Budget von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Davon ist die Hälfte nicht nur fürs Baukindergeld vorgesehen, sondern auch für steuerliche Maßnahmen zugunsten des Mietwohnungsbaus durch Investoren und für die Förderung energetischer Gebäudesanierung. Die übrigen zwei Milliarden will der Bund in den sozialen Wohnungsbau investieren. (epd)