Berlin. Der Fall Ali B. wird zum Politikum. Nicht nur wegen der Herkunft des Verdächtigen. Auch seine Rückführung aus dem Irak ist umstritten.

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und dessen Auslieferung an Deutschland als Beispiel für optimale Fahndungsarbeit gelobt. Doch auch mehrere Tage nach der Überstellung des Verdächtigen, der sich aus Deutschland in seine irakische Heimat abgesetzt hatte, ist manches in dem Fall unklar oder umstritten.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

• Warum kritisiert der Irak die Abschiebung von Ali B.?

Die Zentralregierung in Bagdad fühlt sich übergangen, für sie ist die Überstellung des Tatverdächtigen nach Deutschland ein klarer Rechtsverstoß. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad mit. Dies bestätigte auch das Auswärtige Amt in Berlin.

Der Streitpunkt: Über die Abschiebung von Ali B. nach Deutschland entschied der Bundesregierung zufolge nicht die Regierung in Bagdad, sondern die Regierung der autonomen Region Kurdistan im Norden des Landes. Die Regionalregierung verfügt dort über eigene Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte.

Kurdische Sicherheitskräfte hatten Ali B. am vergangenen Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil deutschen Polizeibeamten übergeben, die ihn zurück nach Deutschland geleiteten. Die Bundesregierung betont, es habe sich formell nicht um eine Auslieferung, sondern um eine Abschiebung gehandelt. Schon dies zeigt, dass sich die deutschen Behörden mit der Rückführung von Ali B. diplomatisch und juristisch auf schwierigem Terrain bewegen.

Tatverdächtiger im Fall Susanna nach Deutschland überstellt

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    • Wer organisierte die Überstellung von Ali B.?

    Der Einsatz sei „komplett“ von der Bundespolizei ausgeführt worden, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, war persönlich in den Nordirak geflogen, um den Verdächtigen abzuholen. Romann sei nicht auf Geheiß des Innenministers nach Erbil geflogen, so die Sprecherin. Seehofer und der zuständige Innenstaatssekretär waren aber nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums über die Maßnahmen laufend informiert.

    • Warum ist der Einsatz umstritten?

    Der Karlsruher Rechtsanwalt Daniel Sprafke hat nach Informationen des „Spiegel“

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    . Die Anzeige richtet sich auch gegen sämtliche Polizisten, die an der Rückführung von Ali B. beteiligt waren. Der Jurist stellt die Rechtmäßigkeit der Aktion in Frage: Es bestehe der Verdacht, dass Romann „die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag durch gesetzliche Strafverfolgungsbehörden veranlasst“ habe. Romann könne sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben, so Sprafke.

    • Was sagt das Innenministerium dazu?

    Laut Sprecherin war der Einsatz von Paragraf 4a im Bundespolizeigesetz gedeckt. Der Paragraf zu „Sicherheitsmaßnahmen an Bord von Luftfahrzeugen“ besagt unter anderem: „Die Bundespolizei kann zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit oder Ordnung an Bord deutscher Luftfahrzeuge eingesetzt werden.“ Sie betonte, es sei kein Auslandseinsatz der Bundespolizei gewesen.

    • Warum ist das Alter des Verdächtigen Ali B. unklar?

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    . Damit gälte er vor Gericht nicht mehr als Heranwachsender – und müsste im Falle einer Verurteilung mit einer deutlich härteren Strafe rechnen, teilte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mit.

    Nach Auskunft des irakischen Generalkonsulates in Frankfurt am Main wurde Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, so der Staatsanwalt. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreher handeln.

    • Wie geht es nun weiter in dem Fall?

    Ali B. sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Er hatte am Sonntag umfassend vor einem Ermittlungsrichter ausgesagt.

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    Als Tatmotiv gab er laut Staatsanwaltschaft an, „dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die infolge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass diese die Polizei informieren werde“. Das Ergebnis einer DNA-Analyse, die Klarheit bringen könnte, liegt noch nicht vor.

    Am Sonntag war Ali B. der Haftbefehl eröffnet worden. Die Ermittlungsrichterin sah den dringenden Tatverdacht als gegeben an. Danach wurde er in die Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim gebracht. (W.B./dpa/rtr)