Berlin. Nach Affären überprüft das Bundesamt Zehntausend Altfälle. Das Asylamt muss sich selbst kontrollieren – wie konnte es soweit kommen?

Deutschland im Mai 2018: Auf der Landkarte sind Orte wie Zirndorf, Rendsburg, Diez und Bad Berleburg fett markiert. Es sind Namen von insgesamt zehn Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf. Dort, wo es „Auffälligkeiten“ und „Abweichungen“ bei den Asylquoten gibt. So formuliert es die Bamf-Spitze. Andere fürchten neue Orte, in denen Schlampereien, Fehler und möglichweise sogar Betrug Teil des deutschen Asylsystems geworden sind.

Ein Ort fällt besonders auf:

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unter anderem gegen die frühere Leiterin der Außenstelle. Neu im Fokus: die Außenstelle im rheinland-pfälzischen Bingen. Auch dort berichten Mitarbeiter in internen Emails von stark abweichenden Schutzquoten.

Das Amt kontrolliert sich selbst

Das Bamf ist seit Jahren im Dauerstresstest. In diesen Tagen erzählt das Amt jedoch immer stärker die Geschichte einer überforderten Behörde. 18.000 Entscheidungen über Asyl will das Bundesamt allein in Bremen prüfen, knapp 5000 waren es schon in den vergangenen Monaten. 8500 kommen in den anderen „auffälligen“ Außenstellen dazu.

Bamf-Präsidentin verspricht umfassende Aufklärung

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    Das Bamf entscheidet darüber, ob der Antrag eines Menschen auf Schutz in Deutschland berechtigt ist. Knapp 200.000 neue Verfahren waren es 2017, fast 60.000 in den ersten vier Monaten 2018. Doch mehr und mehr mutiert das Amt zu einer Kontrollinstanz. Es prüft nicht mehr neue Asylbewerber – sondern sich selbst. Und die eigenen Pannen.

    Politik ist an der Misere mit schuld

    Manche, wie Justizministerin und SPD-Frau Katarina Barley, fordern, alle Asylverfahren quer durch die Republik noch einmal zu checken, stichprobenartig. Auch die Politik erhebt nun Generalverdacht gegen das Bamf. Dabei sind sie an der Misere mit schuld.

    Wie konnte es soweit kommen? Und funktioniert das Krisenmanagement der Behörde? Dieser Redaktion liegen interne Unterlagen des Bamf vor, die daran zweifeln lassen.

    Schon im vergangenen Jahr prüfte das Amt 2000 Asylverfahren, die durch einzelne Mitarbeiter und eine Dolmetscherin entschieden wurden, die auch

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    Zehntausende Asylfälle landeten nun vorzeitig zur Wiedervorlage bei den Bamf-Entscheidern: positive Anerkennungen, die in der Hochphase der Fluchtkrise getroffen worden waren – in mehreren Hunderttausend Fällen allerdings ohne jede Anhörung oder Identitätsprüfung. Nur per Fragebogen. „Papier-Syrer“ nennen sie manche im Amt.

    Nicht alle Dokumente werden geprüft

    Auch Mohammad F. ist ein „Papier-Syrer“. Der heute 36 Jahre alte Mann erhielt schon Anfang 2015 den Flüchtlingsstatus. Eine persönliche Anhörung gab es damals nicht. F. reichte seinen syrischen Pass beim Bundesamt ein, doch auf Echtheit hatte das Bamf sein Dokument nie geprüft.

    Die Lage in Syrien hat sich seit 2015 nicht wesentlich geändert, Mohammad F. hat weiter Recht auf Schutz in Deutschland. Das geht aus der Wiedervorlage seines Asylentscheids hervor, die dieser Redaktion vorliegt. Dem Amt liegen demnach keine Hinweise vor, dass er getäuscht hat oder straffällig wurde. Ein neues Verfahren werde nicht eingeleitet, der Flüchtlingsstatus werde nicht widerrufen, sein damals eingereichter Pass nicht geprüft.

    Nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ würden Personaldokumente nachträglich zur Analyse angefordert, schreibt der Sachbearbeiter. Und: Nur „ein bestimmter, bereits vom Bundesinnenministerium ausgewählter Personenkreis“ werde noch einmal zu Gesprächen geladen. Mohammed F. wurde dafür offenbar nicht ausgewählt. Laut Akte allerdings zwei seiner Neffen. Sie hatten zeitgleich mit ihm Asyl in Deutschland beantragt.

    Qualitätsprüfer haben Bedenken

    Mitte Mai geht ein Schreiben der Abteilung 2, Referat 232, an die Vizepräsidentin des Bamf, Uta Dauke. Das Referat ist für die Qualitätssicherung bei den Asylentscheiden verantwortlich. Darin beklagt die Abteilung, dass Widerrufsverfahren wie etwa von Mohammad F. derzeit „zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht“ würden, sowie nicht den „einschlägigen Rechtsvorschriften“ entsprechen würden. Fälle wie F. sind keine Ausnahmen, sondern eher die Regel, so sieht es das Referat 232.

    Auf dem sechsseitigen Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt, nennt die Referatsleiterin weitere Beispiele: ein Flüchtling, in dessen Akte weder Reisepass noch irgendein anderes Ausweisdokument beiliegt, und von dem weder bei der ersten noch bei der zweiten Asylprüfung Fingerabdrücke genommen wurden. Ein verfolgter PKK-Anhänger aus der Türkei, der schon 2001 nach Deutschland gekommen war, wurde 2013 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wegen mehrfacher Körperverletzung. Sein Asylstatus hätte laut Referat 232 widerrufen werden müssen. Doch der Sachbearbeiter entschied dagegen. Der Mann habe erfolgreich eine „Drogen-Entziehung“ gemacht und sei nicht mehr straffällig geworden.

    „Kein Instrumentarium der schnellen Erledigung“

    Das Prüfreferat 232 schreibt besorgt an die Bamf-Spitze, dass eine Rücknahme „regelmäßig nicht in Betracht gezogen“ werde, „obwohl die Voraussetzungen hierfür bei einer Vielzahl der Verfahren gegeben wären“. Und die Abteilung mahnt, dass Widerrufsverfahren „kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen“ seien.

    Ein Sprecher des Bamf antwortet auf Nachfrage dieser Redaktion, dass Antragsteller für Asyl zu einer „persönlichen Anhörung“ geladen würden, sofern ihr Asylentscheid aus den Jahren 2015 und 2016 im „schriftlichen Verfahren“ getroffen wurde. Fälle wie Mohammad F. stehen dieser Aussage entgegen. Zudem schreibt das Bamf, dass Urkunden im Widerrufsverfahren auf Echtheit untersucht würden, sofern „bisher nicht geprüfte Dokumente vorgelegt werden“. Eine Aussage, die der Sachbearbeiter im Fall des Syrers anders darstellt.

    Wer mit einzelnen Mitarbeitern in der Nürnberger Zentrale spricht, die wütend sind auf die Amtsführung der vergangenen Jahre, hört auch solche Sätze: „Alles läuft weiter wie bisher. Und das ist politisch gewollt.“ Wird immer noch durchgewunken?

    Zahl der Asylentscheide stark gestiegen

    In 2017 entschieden Bamf-Mitarbeiter in mehr als 600.000 Fällen über das Recht auf Schutz eines Menschen in Deutschland. Es waren vor allem Syrer, Iraker und Afghanen, aber auch Türken, Nigerianer oder Eritreer, die neue Anträge stellten. In 40 Prozent aller Fälle lehnte das Bamf einen Schutzstatus ab. 2016 stellten sogar 750.000 Menschen einen Asylantrag – es war das Jahr eins, nachdem die weltweite Flüchtlingskrise Deutschland erreichte. Zum Vergleich: 2013 waren es noch 127.000 Asylanträge, die das Bamf bearbeiten musste. 2008 knapp 30.000.

    Asyl ist ein Grundrecht. Es geht nicht um die Bauprüfung eines neuen Fahrradweges. Es geht um Menschen und ihre Schicksale. Das klingt banal, macht aber deutlich, wie kompliziert viele Entscheidungen sein können, die Bamf-Mitarbeiter täglich treffen müssen. Wie stark ist ein Afghane in der Provinz Masar-i-Sharif von den Taliban bedroht? Klingt seine Fluchtgeschichte plausibel? Wie ist seine Identität zu prüfen, wenn er seinen Pass dem Schlepper geben musste? Für knifflige Anhörungen von Syrern oder Afghanen waren die Bamf-Entscheider 2015, zu Beginn der Krise, vorbereitet. Doch das Amt war nicht vorbereitet auf Jahre mit Hunderttausenden dieser Fälle.

    Zurück in die Weise-Jahre

    Wer die Krise im Bamf verstehen will, so erzählen es Mitarbeiter im Bundesamt, aber auch im Innenministerium, muss zurückgehen in die Zeit, in der täglich mehrere Tausend Menschen an der deutschen Grenze um Asyl baten.

    Erst im August 2015 stellte der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) 2000 neue Stellen für das Bamf in Aussicht – neun Monate nachdem das Amt schon zur Notfallmaßnahme der Fragebogen-Asylentscheide gegriffen hatte. Und wenige Wochen bevor der damalige Bamf-Chef Manfred Schmidt zurücktrat. Aus allen Richtungen, von Ländern und Kommunen, von Politikern der Regierung und der Opposition hatte es Kritik gehagelt: Das Amt entscheide zu langsam. Die Stapel der Anträge von Syrern und Irakern wurden immer größer, die Schlangen vor den Behörden länger.

    Nach Schmidt begann die Amtszeit von Frank-Jürgen Weise, der nun neben der Bundesarbeitsagentur auch das Bamf leiten sollte, ein profilierter Behörden-Manager. Kanzlerin Merkel holte Weise auf diesen Posten. „Wir schaffen das“, war der Merkel-Sound dieser Wochen – und Weise ihre wichtigste Stimme. Es begann aber auch das, was Kritiker im Bamf heute „Beschleunigungsfetisch“ nennen. Weise holte Unternehmensberater ins Amt, genauso wie pensionierte Finanzbeamte, Angestellte vom Zoll und Soldaten. In Crash-Kursen wurden sie zu Entscheidern über das Grundrecht Asyl ausgebildet.

    „Entscheidungen wie am Fließband“

    „Unter der Amtsleitung von Herrn Weise wurde das BAMF auf marktwirtschaftliche Benchmarks getrimmt. Über das Grundrecht auf Asyl wurde wie am Fließband entschieden“, sagt Bamf-Personalratschef Rudolf Scheinost heute im Gespräch mit dieser Redaktion.

    Die Zahl der Mitarbeiter wuchs in Kürze um Tausende. Fast 700.000 Mal entschied das Bamf in 2016 über einen Asylantrag, so viel wie in den sechs Jahren zuvor nicht. „Wir mussten abwägen, was schlimmer ist: weiter monate- oder gar jahrelange Wartezeiten bei den Asylverfahren mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und auch für die Gesellschaft? Oder eine massive Beschleunigung mit dem Risiko, dass unerfahrene Mitarbeiter und Dolmetscher auch Fehler machen können?“,

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    Und er sagt, dass heute noch immer Hunderttausende Verfahren unbearbeitet geblieben wären, hätte er damals nicht so gehandelt.

    Digitale Spracherkennung

    Anfang 2018 verkündete de Maizière, es seien noch gut 400.000 Asylverfahren beim Bamf anhängig. „Die Hauptprobleme sind im Griff, aber es bleibt viel zu tun.“ Auch Weise sagt heute, dass das Bundesamt „wesentlich besser als 2015“ sei. Es gebe „eine funktionsfähige IT, definierte Prozesse, eine Qualitätssicherung“, sagt er. „2015 gab es nichts davon.“

    Fälle wie den mutmaßlichen Asylbetrug in Bremen oder den Fall Franco A. führt Weise „im Kern auf persönliches Fehlverhalten“ zurück. Im Fall Bremen seien die unrechtmäßigen Asylbescheide „wohl auf falsch verstandene Humanität“ zurückzuführen. Solche Fehler hätten laut Weise „auch ohne Umbau der Behörde und Ansturm passieren können“.

    In der Tat registriert das Amt nun mit besserer Technik auch biometrische Daten der Flüchtlinge. Mit einer Software sollen Akzente in der Sprache eines Asylbewerbers erkannt werden, um seine Herkunft zu ermitteln. In seltenen Fällen liest das Amt sogar Handydaten eines Ausländers aus. Bei den Entscheidungen wurde das Vier-Augen-Prinzip eingeführt, per Zufallsprinzip sollen künftig zusätzlich zehn Prozent aller Asylbescheide überprüft werden.

    „Die Asylverfahren entschleunigen“

    Skandale wie Franco A. und die Causa Bremen konnten diese Maßnahmen nicht verhindern. Wo Menschen arbeiten würden, komme es zu Fehlern, sagt Weise heute. Mehr als 300.000 Flüchtlinge klagen derzeit vor deutschen Gerichten gegen die Entscheidungen des Bamf. Jedes vierte Urteil gibt den abgelehnten Asylbewerbern Recht, der Antrag muss neu bewertet werden, auch weil Entscheide der Behörde laut Gericht fehlerhaft waren.

    2016 hatte noch jeder Zehnte Kläger Erfolg. Bamf-Personalrat Scheinost sagt: „Jetzt zahlen wir mit den vielen Gerichtsurteilen gegen BAMF-Entscheidungen sowie den Pannen, Fehlern und Unregelmäßigkeiten bei den Außenstellen die Rechnung für diese Behördenpolitik.“ Das Bamf, sagt Scheinost, müsse endlich die Asylverfahren wieder entschleunigen.