Berlin. Die NPD ist als verfassungsfeindlich eingestuft. Deshalb will die Bundesregierung, dass die Partei keine Steuergelder mehr bekommt.

Nach dem Bundesrat wird nun auch die Bundesregierung beantragen, die rechtsextremistische NPD generell von der staatlichen Parteieinfinanzierung auszuschließen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Mittwoch.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte: „Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält.“ Über den Antrag auf Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verfassungsrichter lehnten NPD-Verbot ab

Das Gericht hatte 2017 einen zweiten NPD-Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend sei.

Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.

Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war die NPD von 1,3 Prozent auf 0,4 Prozent der Stimmen gestürzt. Sie erhält deshalb aktuell keine Unterstützung aus Bundesmitteln mehr. Entscheidend für den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung sind die jeweils letzten Ergebnisse bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Darüber hinaus wird auf die Höhe der Spenden und Mitgliedsbeiträge geschaut. (dpa)