Berlin. Sicherheitsbehörden finden Verdächtige zunehmend über deren Handy: Verfassungsschutz und Polizei nutzen Methoden wie die „stille SMS“.

Die deutschen Sicherheitsbehörden

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Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Andrej Hunko hervorgeht, hat die Nutzung von Technologien wie sogenannten stillen SMS und Funkzellenabfragen deutlich zugenommen.

So verschickte der Verfassungsschutz im zweiten Halbjahr 2017 rund 180.000 stille SMS an Mobiltelefone. Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum lediglich 144.000. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) nutzte diese Art der Handyortung häufiger als noch 2016: 22.000-mal verschickte die Behörde stille SMS, das sind 5000 mehr als im Vergleichszeitraum im Jahr zuvor.

Kurznachrichten, die der Empfänger nicht sehen kann

Sogenannte stille SMS sind Nachrichten, die der Empfänger nicht sehen kann und bei deren Empfang er auch kein Signal erhält. Das Telefon bestätigt jedoch unbemerkt den Eingang, wodurch bei den Telekommunikationsfirmen Daten über den Standort des Handys einlaufen. Verschicken Fahnder im Rahmen von Ermittlungen immer wieder solche Nachrichten, lässt sich so beispielsweise ein Bewegungsprofil von Verdächtigen erstellen.

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    Auch andere Methoden digitaler Überwachung nutzten die Sicherheitsbehörden im letzten Jahr verstärkt. Insbesondere das BKA machte häufiger Gebrauch von der Möglichkeit der Funkzellenabfrage: 376-mal veranlasste das Amt in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine solche Anfrage. Im selben Zeitraum im Vorjahr hatte es diese Möglichkeit nur einmal genutzt. Die Bundespolizei nutzte die Methode in der zweiten Hälfte von 2017 28-mal, der Zoll zwölfmal. Bei der Funkzellenabfrage geben Netzbetreiber auf Anfrage der Behörden die Nummern aller Telefone weiter, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren.

    Die Linke fordert eine Informationspflicht für die Behörden

    Der Linke-Politiker Hunko kritisierte die Steigerung scharf: Die Techniken würden „über die Maßen genutzt und ihre Anwendungsgebiete ausgebaut“, erklärte der Bundestagsabgeordnete. Hunko forderte eine grundsätzliche Pflicht für Behörden, die Betroffenen zu benachrichtigen.