Berlin. Der große Flüchtlingsstrom ist 2017 weiter abgeflacht. 187.000 Asylsuchende kamen nach Deutschland. Weniger Anträge wurden abgelehnt.

In Deutschland sind im vergangenen Jahr rund 187.000 neue Asylsuchende registriert worden. Das waren fast 100.000 weniger als im Jahr 2016 (280.000), wie aus der am Dienstag in Berlin vorgestellten Asylstatistik hervorgeht.

Die Zahl registrierter Flüchtlinge fällt in die Spanne, die Union und SPD bei den Sondierungen als maximale Zuwanderungszahl festgelegt hatten. Demnach sollen pro Jahr nicht mehr als 180.000 bis 220.000 Flüchtlinge kommen.

Bundesamt entscheidet über 600.000 Verfahren

Knapp 223.000 Menschen stellten einen Antrag auf Asyl, wie aus den Daten hervorgeht, die Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und die Leiterin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, gemeinsam vorstellten. Gut 24.000 davon seien Folgeanträge oder verzögerte Antragstellungen aus den Vorjahren.

Das Bundesamt hat den Angaben zufolge im vergangenen Jahr mehr als 600.000 Verfahren entschieden. Die Zahl der noch anhängigen Verfahren sei damit auf etwa 68.000 gesunken. Vor einem Jahr lag diese Zahl noch bei weit mehr als 400.000.

Mehr Abschiebungen in nordafrikanische Länder

Die Zahl der Abschiebungen ging auf etwa 26.000 zurück. 2016 waren es rund 28.000 Menschen gewesen, die Deutschland zwangsweise hatten verlassen müssen. Es sei dennoch ein „beachtliches Ergebnis“, sagte de Maizière.

Der Rückgang ist nach seinen Worten darauf zurückzuführen, dass die Rückführungen in die Westbalkanstaaten weitestgehend abgeschlossen worden seien. Abschiebungen in andere Länder gestalteten sich als schwierig, sagte der CDU-Politiker.

Abschiebungen in die nordafrikanischen Länder Tunesien, Algerien und Marokko, die in der Vergangenheit als besonders schwierig galten, hätten sich erhöht. Allein nach Algerien wurden 2017 de Maizière zufolge 450 Menschen zurückgebracht. 2015 waren es 57.

Knapp 40 Prozent der Anträge wurden abgelehnt

Bei den Asylentscheidungen erhielten 20,5 Prozent der Betroffenen den Flüchtlingsstatus nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention. Weitere 16 Prozent der Antragsteller erhielten den untergeordneten subsidiären Schutz, für den derzeit der Familiennachzug ausgesetzt ist.

In knapp sieben Prozent der Fälle wurde ein Abschiebeverbot verhängt.

Auch interessant

Der Rest wurde anderweitig erledigt, unter anderen aus formellen Gründen. (epd/dpa)