Dreieinhalb Jahre Haft für Randalierer nach G20-Gipfel
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Hamburg. Bei einer Demonstration gegen den G20-Gipfel ist ein Polizist von Glassplittern verletzt worden. Der Angreifer wurde nun verurteilt.
Das Amtsgericht Hamburg hat einen 28-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er bei einer Demonstration eine abgebrochene Bierflasche auf einen Polizisten geworfen hatte.
Der Vorfall hatte sich nach der so genannten „Welcome to Hell“-Demonstration im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg ereignet. Es ist die bislang höchste Strafe, die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen während des Gipfeltreffens im Juli vergangenen Jahres verhängt wurde.
Längste bisher verhängte Strafe nach G20-Gipfel
Der Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Er sei zudem erheblich vorbestraft, hieß es am Dienstag.
Nach Überzeugung des Schöffengerichts hatte der 28-jährige Deutsche in der Nacht nach der Demonstration eine Bierflasche gegriffen, den Boden abgeschlagen und die scharfkantige Flasche dann auf Beamte im Schanzenviertel geworfen. Ein Polizist wurde getroffen und leicht an der Hand verletzt.
Der Angeklagte habe sich der gefährlichen Körperverletzung, eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht, urteilte das Gericht. „Das war ein überaus widerliches Verhalten, was Sie da gezeigt haben“, sagte Richter Johann Krieten an die Adresse des Angeklagten. „Es ging Ihnen darum, einen Polizeibeamten zu verletzen.“
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Mit dem Urteil ging das Gericht auch deutlich über die Forderung der Staatsanwältin hinaus, die zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Verteidiger Matthias Wisbar hatte auf Widersprüche in den Aussagen der vier Polizeizeugen und den angeblichen Versuch einer Aktenfälschung hingewiesen. Er plädierte auf Freispruch.
Der Angeklagte hatte sich weder zu den Vorwürfen noch zu seinen persönlichen Verhältnissen geäußert. „Ich finde es bedauerlich, dass ich so wenig von dem Angeklagten erfahren habe“, sagte Krieten. Er hätte gerne mehr gewusst auch über die Hintergründe eines Briefs an das Gericht, in dem der 28-Jährige sich zu einem Tötungsdelikt bekannt hatte. Das bestätigte auch der Verteidiger. Es soll um ein zehn Jahre zurückliegendes Verbrechen gehen. Die Kriminalpolizei habe allerdings noch keinen Fall gefunden, der zu den Angaben seines Mandanten passe, sagte der Verteidiger. (dpa)