Berlin. Gut 12.000 „Reichsbürger“ gibt es in Deutschland. Hunderte besitzen eine Waffe. 220 entzogen die Behörden zuletzt die Waffenerlaubnis.

Die Polizei ahnte, dass es nicht einfach werden würde. Ein Sondereinsatzkommando sollte dem 49-jährigen Wolfgang P. seine Waffen abnehmen. Der Sportschütze und Jäger aus dem mittelfränkischen Georgensgmünd war als „Reichsbürger“ aufgefallen, also als jemand, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt und glaubt, im Deutschen Reich zu leben.

Als die Beamten Mitte Oktober 2016 in das Haus von P. kamen, eröffnete dieser ohne Vorwarnung das Feuer auf die Polizisten. Die Kugeln trafen drei Beamte, einer starb später an seinen Verletzungen. Aktuell sitzt P. im Landgericht Nürnberg in einem Mordprozess auf der Anklagebank.

Sie lehnen Gesetze und Behörden ab

Der ehemalige Vermögensberater kann als Prototyp einer Szene gelten, die den Sicherheitsbehörden zunehmend Sorge bereitet. Rund 12.000 Reichsbürger gibt es laut Innenministerien in Deutschland. Sie organisieren sich in Form erfundener Staaten wie dem „Königreich Deutschland“ oder dem „Bundesstaat Bayern“.

Was sie eint, ist die Ablehnung aller bundesdeutscher Gesetze und Behörden. Und: Viele Reichsbürger haben eine Leidenschaft für Waffen. Obwohl Wolfgang P. die Bundesrepublik nicht akzeptiert, hatte er die offizielle Erlaubnis der Behörden, 30 Waffen zu besitzen.

Den meisten Personen wurde in Bayern die Genehmigung entzogen

Seit dem Vorfall in Georgensgmünd greifen die Sicherheitsbehörden der Länder durch: Zwischen Oktober 2016 und Juni 2017 entzogen sie mindestens 220 Reichsbürgern die „waffenrechtlichen Erlaubnisse“. In mindestens 176 weiteren Fällen wird der Entzug geprüft, wie die Innenministerien von 15 Bundesländern auf Anfrage dieser Redaktion mitteilten.

Unter den Begriff der waffenrechtlichen Erlaubnis fallen sowohl der sogenannte kleine Waffenschein, mit dem man etwa Schreckschusspistolen erwerben und mit sich führen kann, als auch der normale Waffenschein, den Sportschützen, Jäger oder auch Fahrer von Geldtransporten brauchen. Auch Waffenbesitzkarten, mit denen Sammler eine Waffe zu Hause aufbewahren dürfen, gehören dazu.

Den meisten Personen wurde in Bayern die Genehmigung entzogen. Hier dürfen 138 Reichsbürger keine Waffen mehr besitzen. In Niedersachsen sind es 34 Personen, in Baden-Württemberg 21. In Berlin wurde einer Person die Erlaubnis entzogen, in Thüringen liegt die Zahl nach Angaben des Innenministeriums im „einstelligen Bereich“. Im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen kam es bisher zu keinem einzigen Entzug, hier laufen noch 82 Verfahren. Als einziges Bundesland verweigerte Hessen die Auskunft.

Auch künftig können „Reichsbürger“ Waffenerlaubnis besorgen

Dennoch dürfen noch immer zahlreiche, den Behörden bekannte Reichsbürger Waffen besitzen. Die 15 der 16 Innenministerien, die zur Auskunft bereit waren, gaben die Zahl dieser Personen mit insgesamt 848 an. Mehr noch: Auch künftig ist es nicht ausgeschlossen, dass Reichsbürger sich eine waffenrechtliche Erlaubnis besorgen können.

Denn die Waffenbehörden, die diese Erlaubnis erteilen, kennen nicht immer die politische Gesinnung der Antragsteller. Die Antragsteller dürfen keine schwereren Vorstrafen haben und nicht Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation oder Partei sein. Eine routinemäßige Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden findet aber nicht statt.

Grüne fordert strenge Prüfungen

„Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss streng geprüft und – das gibt es bisher praktisch kaum – regelmäßig überprüft werden“, verlangt deshalb die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic. Sie kritisiert, dass zwar viele staatliche Stellen verpflichtet seien, Informationen an Verfassungsschutzämter zu übermitteln. Aber: „Was ich vermisse, ist, dass die Verfassungsschutzämter in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden, relevante Informationen an andere Sicherheitsbehörden zu steuern.“ Dies betreffe in besonderem Maße die Waffenbehörden. CDU und CSU hätten „jede wirksame Änderung im Waffenrecht verhindert“.

Im Mai ist das Waffenrecht geändert worden

Auch der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) spricht sich für eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden aus. Extremisten dürften erst gar keine Waffen besitzen: „Nach der jetzigen Rechtslage ist es umgekehrt. Die Extremisten dürfen eine Waffe besitzen und erst danach wird von den Verfassungsschutzbehörden anlassbezogen überprüft, ob sie zum Beispiel Reichsbürger sind.“

Das Bundesinnenministerium verweist dagegen auf das im Mai geänderte Waffenrecht. Danach könne der Verfassungsschutz die Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse einsehen und verhindern, dass Erlaubnisse an Extremisten ausgegeben würden. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) meint, die Forderung, eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen, sei „im Ergebnis bereits heute weitgehend umgesetzt.“

Finanzaufsicht schließt „Reichsbürger-Krankenkasse“

Auch auf anderem Gebiet geht der Staat gegen die Reichsbürger vor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einer offenbar zur Reichsbürger-Bewegung gehörenden Krankenkasse den Betrieb untersagt. Die „Deutsche Gesundheitskasse“ hatte ohne jede Genehmigung um Kunden geworben. Das Geschäftsgebiet umfasse „ganz Deutschland in seinen Außengrenzen wie diese am 31. Juli 1914 bestanden“. Die Internetseite war auch am Freitag noch online. Die Kasse muss nun innerhalb von vier Wochen alle bestehenden Verträge kündigen und darf keine neuen Kunden mehr aufnehmen.