Die Sicherheitskräfte hätten zwar mit einem erheblichen Gewaltpotenzial gerechnet und sich auf alle erwartbaren Szenarien vorbereitet. Aber: „Dieses Ausmaß an entfesselter, hemmungsloser, brutalster Gewalt, das ist etwas, was wir in dieser Konkretheit und in dieser kriminellen Qualität, nicht erwartet hatten“, sagt Innensenator Andy Grote. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gewalt-Gipfel in Hamburg.
Warum waren österreichische Spezialeinheiten im Einsatz?
In Hamburg waren Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz, am Freitagmorgen rief die Stadt weitere Hundertschaften zur Hilfe, auch aus Berlin. Damit waren zuletzt mehr als 20.000 Polizisten im Einsatz. Unterstützung hatten die Hamburger aber auch aus dem Ausland: Unter den Einsatzkräften befanden sich 20 Beamte des Einsatzkommandos „Cobra“ und 70 Beamte der Wiener Sondereinheit „Wega“, wie ein Sprecher des österreichischen Innenministeriums am Sonnabend bestätigte. Insgesamt seien rund 200 österreichische Polizisten in Hamburg.
Die beiden Sondereinheiten seien auf Risikolagen spezialisiert, am Freitag seien sie auch im Schanzenviertel im Einsatz gewesen. Dort war es nach
. Manche Beamte seien auch am Flughafen stationiert oder kümmerten sich um den Verkehr. „Die deutsche Polizei hatte uns um Unterstützung gebeten“, sagte der Sprecher. Das österreichische Kontingent sei den Planungen der deutschen Polizei unterstellt. Seit dem 30. Juni seien die Beamten im Großraum Hamburg eingesetzt.
Warum wurde die Bundeswehr nicht zur Hilfe gerufen?
Auch wenn viele sich durch die Szenen in Hamburg an Kriegsschauplätze erinnert fühlten – für einen Bundeswehreinsatz reichte die Eskalation bei Weitem nicht. Denn: Grundsätzlich ist für die innere Sicherheit in Deutschland allein die Polizei zuständig. Nur in wenigen Fällen darf die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei eingeschaltet werden – und auch hier sind die rechtlichen Hürden sehr hoch. Ausnahmen sind etwa Naturkatastrophen, wie etwa beim Elbhochwasser 2013 oder bei der Oderflut 1997.
Katastrophenhilfe kann es auch bei einem besonders schweren Terroranschlag geben. Ein weiterer Einsatzfall im Inneren wäre die Bedrohung der Bundesrepublik und ihrer demokratischen Grundordnung, etwa durch Aufstände. Dann dürfte die Bundeswehr zum Beispiel Schulen, Bahnhöfe und Flughäfen schützen. Die Hilfe der Bundeswehr in der Flüchtlingskrise dagegen stellte keinen „Einsatz“ dar – sondern nur „Amtshilfe“ und war auf Unterbringung und Versorgung beschränkt.
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Wie viele Randalierer wurden festgenommen?
In der Krawallnacht zum Sonnabend wurden laut Polizei 44 Menschen fest- und 118 in Gewahrsam genommen. Der Vorwurf laute zumeist Landfriedensbruch oder schwerer Landfriedensbruch, sagte Polizeisprecher Timo Zill. Daneben dürfte auch der Vorwurf des gewaltsamen Widerstands gegen die Staatsgewalt eine Rolle spielen. Innensenator Grote sprach am Nachmittag von über 260 Fest- und Ingewahrsamnahmen seit Beginn des Einsatzes.
Die extra für den Gipfel eingerichtete Gefangenensammelstelle im Stadtteil Harburg hatte Kapazität für 400 Menschen. Um weitere Täter im Nachhinein zu ermitteln, bat die Polizei Zeugen, die Straftaten mit dem Handy gefilmt haben, ihre Aufnahmen auf einem Hinweisportal der Polizei hochzuladen. Denn offenbar hatten viele Straftäter Gelegenheit zu flüchten. Grote hatte am Freitag auf die Frage nach einem schnelleren Eingreifen erklärt: „Wir laufen jetzt nicht jedem einzelnen Vermummten hinterher.“ Die Polizeigewerkschaft (DPolG) sprach von mehr als 200 verletzten Beamten. Dutzende Demonstranten wurden verletzt.
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Was passiert mit den Gefangenen?
Nehmen die Sicherheitskräfte einen Randalierer fest, weil er im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben oder unmittelbar zu planen, muss der Festgenommene unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des Folgetages einem Haftrichter vorgestellt werden. „Das gilt auch für ausländische Straftäter“, sagte Kai Wantzen, Sprecher der Hamburger Gerichte. Der Haftrichter entscheidet dann, was mit dem Verdächtigen passiert: Ob er wieder auf freien Fuß kommt oder in Untersuchungshaft muss, etwa wenn Fluchtgefahr besteht. Möglich ist auch, dass der Verdächtige weiterhin in Polizeigewahrsam bleibt, weil die konkrete Gefahr besteht, dass er noch Straftaten begehen könnte.
Die Ingewahrsamnahme ist aber höchstens zehn Tage lang möglich. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte am Sonnabend ein hartes Vorgehen gegen die Gewalttäter an. Der Anwaltliche Notdienst (AND), der die G20-Gegner in Gewahrsam juristisch vertritt, kritisierte die Polizei dagegen deutlich. Anwälten seien unbeobachtete Gespräche mit den Mandanten verwehrt oder auch zeitweise Hausverbot für die Gefangenensammelstelle erteilt worden. Die Polizei hätte ihnen vorgeworfen, die Durchsuchung der Mandanten zu behindern.