In Berlin waren zwei Raser wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf – nun platzt der neue Prozess.

Der neu aufgelegte Berliner Mordprozess nach einem

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mit einem Toten ist geplatzt. Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Landgericht Berlin am Dienstag mit. Damit war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Berufsrichter der 40. Großen Strafkammer erfolgreich.

Das Landgericht der Hauptstadt hatte den Fall zum zweiten Mal verhandelt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH)

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. Die Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Nun wird der Fall nochmals neu verhandelt werden müssen vor einer anderen Strafkammer, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Befangenheit nicht ausgeschlossen

Grund ist dieses Mal, dass die Verteidigung direkt zum Auftakt der erneuten Verhandlung moniert hatte, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn des Prozesses fest. Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zu dem Schluss, dass die „Besorgnis der Befangenheit“ nicht ausgeschlossen werden könne.

Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverhandlung beispielsweise bei Entscheidungen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies dessen Unparteilichkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. „Im vorliegenden Fall ließen jedoch einzelne Formulierungen und Argumente in der Begründung des Haftfortdauerbeschlusses der Richter diesen Rückschluss ausnahmsweise zu“, hieß es in einer Mitteilung.

69-Jährigen tot gefahren

Auch in dem neuen Prozess wurde den Männern im Alter von 29 und 26 Jahren vorgeworfen, bei einem illegalen Autorennen in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen unbeteiligten 69-Jährigen totgefahren zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben. Im Februar 2017 waren deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall

Berliner Raser-Prozess: Lebenslange Haftstrafen

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    verhängt worden. (dpa)