Frankfurt (Oder). Ein türkischer Lkw-Fahrer hat in seinem Lastwagen 51 Flüchtlinge durch halb Europa geschmuggelt. Nun wurde er zu einer Haft verurteilt.

Mehr als 1000 Kilometer transportierte er 51 Flüchtlinge auf einem Lastwagen und schleuste sie nach Deutschland ein: Nun verurteilte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) einen Lkw-Fahrer zu zweieinhalb Jahren Haft. Der 47-jährige Türke hatte vor Gericht zugegeben, Mitte September vergangenen Jahres 50 Iraker und einen Syrer illegal über die polnisch-deutsche Grenze gebracht zu haben.

Der Transporter einer türkischen Speditionsfirma war damals einer Bundespolizeistreife auf der Autobahn 12 nahe Frankfurt (Oder) aufgefallen. Als die Polizisten den Laster kontrollierten, entdeckten sie die illegal eingereisten Männer, Frauen und Kinder zwischen ungesicherter Ladung, darunter waren tonnenschwere Maschinenteile.

Schleuser waren Zustände auf der Ladefläche egal

Der Angeklagte habe die Flüchtlinge damit in Lebensgefahr gebracht und nicht einmal nach ihnen geschaut, urteilte das Gericht am Dienstag. „Sie hatten die Pflicht, sich um diese Menschen zu kümmern, die sie da transportierten. Sie können sich da nicht aus der Verantwortung herausreden“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Wolf in der Urteilsverkündung. Der Trucker habe stattdessen eine „erschreckende Gleichgültigkeit im Umgang mit den Geschleusten“ gezeigt, sagte er. „Ihnen waren die Zustände auf der Ladefläche schlichtweg egal.“

Laut Beweisaufnahme war der 47-Jährige mehr als einen Tag lang mit den versteckten, frierenden Flüchtlingen unterwegs – ohne Pause, Toilette oder Verpflegung. Der Mann hatte vor Gericht angegeben, in seiner Heimat von unbekannten Männern unter Druck gesetzt worden zu sein: Er solle tun, was sie sagen, sonst würde seinen drei Töchtern etwas passieren. Deswegen habe er den Transporter auf einem Parkplatz in Rumänien abgestellt und sei weggegangen.

Als er zurückkehrte, waren die Menschen offenbar schon an Bord – das belegen die Zeugenaussagen von Flüchtlingen. Sie hatten vor Gericht zudem angegeben, den Fahrer des Lastwagens nie zu Gesicht bekommen zu haben.

Gericht folgt Strafantrag der Anklagevertretung

Das Gericht glaubte dem Angeklagten die geschilderte Situation. „International operierende

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sind rücksichtslos im Umgang mit Menschen. Da ist dieses Vorgehen, um Kuriere zu finden, schon vorstellbar“, sagte der Richter. Er bezeichnete es in der Urteilsbegründung als tragisch, dass die Justiz meist nur schlecht an jene Bandenmitglieder heran komme, „die das meiste Geld verdienen“ und auf der Anklagebank zumeist die „letzten Glieder in der Kette“ landeten.

Der 47-jährige habe gewusst, dass er sich mit seinem Handeln in den Dienst einer kriminellen Organisation stellte, auch wenn er kein Mitglied gewesen sei. „Ich erwarte von jedem Menschen, dass er sich für geltendes Recht entscheidet und nicht einfach nachgibt“, erklärte Wolf.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag der Anklagevertretung. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich noch einen zweiten Schleuser-Fall angeklagt, der sich bereits Ende August 2017 ereignet haben soll. Damals hatten Bundespolizisten auf nächtlicher Streife 20 illegale Flüchtlinge aus dem Irak und dem Iran aufgegriffen, die zu Fuß im deutsch-polnischen Grenzgebiet unterwegs waren. Sie waren mutmaßlich ebenfalls per Transporter über die Grenze gebracht und an der Autobahn 12 ausgesetzt worden. Gegen den türkischen Trucker hatte es in diesem Fall aber lediglich Indizien gegeben, so dass das Verfahren eingestellt worden war. (dpa)