Berlin. Zu gut, um wahr zu sein: Mit dem Versprechen, kostenlos Kinofilme und Serien schauen zu können, locken Betrüger auf gefälschte Portale.

Netflix, Disney Plus, Amazon Prime – das sind die großen Streaming-Anbieter im Netz. Doch es gibt Seiten im Internet, die den geläufigen Portalen zum Verwechseln ähnlich aussehen. Auch dort sollen Kunden, sofern sie denn ein Abonnement abschließen, Serien und Filme schauen können. Tatsächlich warten jedoch bloß Massen an betrügerischen E-Mails.

Die Unterschiede sind marginal – meist sind nur die Webadresse und das Logo anders. Verbraucherschützer in Deutschland warnen vor diesen dubiosen Fake-Portalen. Nach einem Abo-Abschluss würden Anwender mit hohen Rechnungen konfrontiert und mit vermeintlichen Verträgen unter Druck gesetzt.

Fake-Portale: Auf die Daten folgen Fehlermeldungen und Rechnungen

In der Regel werben die betrügerischen Streaming-Portale mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen.

Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

Bei den ersten Besuchen, die häufig durch das Klicken auf Pop-up-Fenster ausgelöst werden, bekommen die Verbraucher in der Regel keinen Hinweis, dass ein zahlungspflichtiges Abo abgeschlossen werden soll. Ruft man später die Site direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Damit solle der Nachweis des Betrugsversuchs erschwert werden.

Kriminelle laden falsche Videos bei Youtube hoch

Nicht nur die vermeintlichen Streaming-Portale sind gefälscht, sondern auch die Internet-Auftritte der Inkasso-Unternehmen, die die ungerechtfertigten finanziellen Forderungen eintreiben sollen. Dazu werden Webseiten von seriösen Firmen quasi komplett kopiert. Lesen Sie hier: Netflix, Sky und Co.: Streaming-Tipps für den Corona-November

Um den Drohungen noch mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, versuchen die Betrüger, an verschiedenen Stellen im Netz Beiträge zu platzieren, in denen der Eindruck erweckt wird, als könnten die Forderungen eingeklagt werden. So wurden auf Youtube Videos hochgeladen, in denen dazu geraten wird, die Rechnungen zu zahlen. Lesen Sie dazu: Inkassoforderungen: Diese Rechte haben Verbraucher

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

Verbraucherzentrale warnt: Betrügerische Angebote en masse

„Die Masche hört einfach nicht auf“, sagte Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen, der Deutschen Presse-Agentur. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. „Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken.“

Wenn man diese Liste mit den Adressen abgleiche, die von der Polizei in Niedersachsen ermittelt wurden, komme man auf rund 550. Davon seien allerdings nicht mehr alle online. Mit den Portalen werde massenhaft versucht, Verbraucher unter Druck zu setzen. „Die Betroffenen, die in die Beratung kommen, bilden nur die Spitze eines Eisbergs.“

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    Jennifer Kaiser, Beraterin in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte, bei manchen Verbrauchern bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo irgendwas auch kostenlos zu finden sei. „Das hat sich bei vielen festgesetzt. Irgendwo finde ich das im Netz schon kostenlos. Und wenn dann so eine Seite aufploppt, wird jegliche Vernunft ausgeschaltet.“

    Bemerkenswert sei, dass diese betrügerischen Portale mit den aktuellsten Kinofilmen würben. „Mit ein wenig kritischer Distanz müsste man sich aber fragen: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier schon für fünf Tage kostenlos angeboten wird?“ Auch interessant: Cinemaxx-Chef: „Die Lust auf Kino wird wiederkommen“

    Verbraucherschützer raten zur Anzeige – und zu Screenshots

    Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen und „teure Einschreiben zum vermeintlichen Firmensitz der Portale nach Großbritannien“ zu schicken. „Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind.“

    Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich tatsächlich ein registriertes Inkassobüro einer Forderung der Fake-Portale annehmen sollte, haben die Verbraucherschützer noch einen Rat: Bei Registrierungen, in denen keine Kosten angegeben werden, sollten die Anwender diesen Bestellvorgang mit Bildschirmfotos (Screenshots) dokumentieren. Es sei für den Verbraucher sehr von Vorteil, wenn er darlegen könne, dass er sich bei der Registrierung auf einen Button verlassen hat, auf dem eben nichts von Kosten stand.

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    (dpa/yah)