Berlin. Warum droht Flüchtlingen mit einer Arbeitsstelle die Abschiebung, während Gefährder bleiben? Darüber diskutierte „Hart aber fair“.

Frank Plasberg hatte zur Frage „Schnelle Abschiebung und Rechtsstaat – wie geht das zusammen?“ in seine Sendung „Hart aber fair“ geladen. In dem ARD-Talk ging es aber nicht nur um Versäumnisse staatlicher Institution, sondern auch um das Kirchenasyl. Und so musste sich eine Pfarrerin einiges anhören.

Das Kirchenasyl wurde neben anderen Sonderbedingungen, die

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verhindern – etwa fehlende Papiere der bereits Abgelehnten, Krankheit, die Bedrohung körperlicher Unversehrtheit im Heimatland oder laufende Strafverfahren in Deutschland – als Stolperstein der Asylpolitik genannt.

Eine rechtswidrige Einmischung in die Arbeit des Staates und der Gerichte sei es, findet etwa der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Harald Dörig. Frank Plasberg nennt die Gewährung von Kirchenasyl angriffslustig eine „Parallelrechtsprechung“ und – so macht es jedenfalls den Anschein – vergleicht Kirchenasyl mit dem illegalen Einsatz von Scharia-Recht in Deutschland. Und mitten drin in der Debatte die evangelische Pfarrerin Dietlind Jochims aus Hamburg, die nicht nur Pastorin, sondern auch Flüchtlingsbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche ist.

Behindern die Kirchen die Arbeit des Rechtsstaats?

Dem Vorwurf, mit dem Kirchenasyl werde die Trennung von Staat und Kirche aufgehoben, entgegnet Jochims, die Kirche spreche kein Recht, in dem sie Hilfsbedürftige aufnehme: „Wir sehen in Einzelfällen besondere Härten und machen den Rechtsstaat darauf aufmerksam. Wir entscheiden aber nicht über die Fälle“. Außerdem sei Recht und Rechtssprechung nichts Statisches und steten Korrekturen unterworfen: „Durch die Gewährung von Kirchenasyl werden Verfahrensfehler oft erst entdeckt“, so Jochims.

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    Etwa in der Mitte der Sendung ist die Runde aus einem Polizeibeamten, der Abschiebungen begleitet, einem Richter, einem Anwalt für Asylrecht, einer Pfarrerin und dem baden-württembergischen Innenminister am entscheidenden Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit angelangt. Idealerweise wäre Recht gleich Gerechtigkeit.

    Die meisten Ausreisepflichtigen sind nicht kriminell und gefährlich

    Nun befürworten zwar 86 Prozent der Deutschen eine konsequentere Abschiebepolitik. Einig sind sie sich jedoch auch darin, dass gut integrierte Menschen nicht gehen sollen müssten. Menschen wie Zaid, einem Mann aus dem Irak, der seit mehreren Jahren in Festanstellung in einem mittelständischen Betrieb arbeitet und in Plasbergs Sendung vorgestellt wird. An dieser Stelle muss Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) arg herumdrucksen, tritt er doch als Mann der harten Hand beim Thema Abschiebung auf.

    Mehrfach erwähnt er seinen „Sonderstab gefährliche Ausländer“, der sich um zügige Abschiebungen von genau jenen kümmert, bei denen Strobl eigenen Angaben zufolge dann auch „sehr froh ist, wenn die mal weg sind“: die Intensivtäter, die Gefährder, die potentiellen Terroristen. Klar, mit denen macht man Abschiebepolitik.

    Doch die Mehrzahl der rund 60.000 Ausreisepflichtige ohne Duldung zählen nicht zu den Kriminellen und potentiell Gefährlichen, das ist auch Strobl klar. Die meisten von ihnen sind Menschen, die aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen sind und deren Herkunftsländer als sicher eingestuft wurden, sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge. Strobls „Sonderstab gefährliche Ausländer“ ist für sie jedenfalls nicht zuständig.

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      Und so flüchtet Strobel ins Ungefähre, als die Probleme des deutschen Asylsystems am Beispiel von Zaid und dem Outdoorherstelller Vaude deutlich gemacht werden: Das Unternehmen sitzt am Bodensee und arbeitet seit 2015 mit zwölf Flüchtlingen zusammen, von denen nun sieben von Abschiebung bedroht sind. Strobl: „Ich kenne diesen Betrieb ja schon lange. Wir sind im Gespräch.“

      Richter: Es gibt keine Anti-Abschiebe-Industrie

      Kollegiale Allianz ist in der Diskussion zwischen dem Anwalt für Asylrecht Thomas Oberhäuser und dem Richter Dörig zu beobachten. Der Richter lobt Oberhäuser als hervorragenden Asylanwalt. Zu Unrecht sieht er Anwälte, die Flüchtlinge vertreten, am Pranger. Diese erledigten ihren Job und hätten einen Auftrag von einem Mandanten, den sie nach Möglichkeit zu dessen Zufriedenheit erfüllten.

      Dörig spielt auf den Vorwurf von Alexander Dobrindt an, der behauptet hatte, in Deutschland sei eine Anti-Abschiebeindustrie am Werk, die Rückführungen verhindere. Damit waren auch Anwälte wie Oberhäuser gemeint. Dörig: „Es gibt Anti-Abschiebe-Bündnisse wie es auch Anti-AKW-Bündnisse gibt.“ Gegen eine Sache gerichtlich vorzugehen sei das gute Recht eines jedes Einzelnen oder Interessenbündnisses.

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      Jemand oder etwas nimmt stets Schaden bei der Rechtsauslegung

      Es ist eine ruhige und sachliche Diskussion an diesem Abend, ein Umstand, der bei diesem Thema alles andere als selbstverständlich ist. Aber sie ist auch reichlich kühl. Unterm Strich bleibt die Erkenntnis: Der Rechtsstaat und seine Gesetze müssen unmissverständlich sein. Aber selbst wenn sie dies sind, nimmt jemand oder etwas Schaden. Bei Verdrehung oder Missachtung der Gesetzeslage ist es die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaat, die leidet. Bei Durchsetzung müssen Stand jetzt Menschen gehen, die in Deutschland dringend gebraucht werden, sowohl von der Wirtschaft als auch der Zivilgesellschaft.

      „Wir leben in keiner idealtypischen Welt, weder aus Sich von Behördenentscheidungen, noch was die Menschen angeht“ wie es Pastorin Jochims zusammenfasst, ist dann ein Allgemeinplatz, aber doch eine zutreffende Bestandsaufnahme.

      Die aktuelle Ausgabe von „Hart aber fair“ sehen sie in der ARD-Mediathek.