Karlsruhe. Wer zwei Wohnungen hat, muss bald nicht mehr doppelt Rundfunkgebühr zahlen. Alle anderen Beschwerden lehnte das Verfassungsgericht ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat über den Rundfunkbeitrag entschieden. Die meisten Beschwerden wurden abgelehnt. Gute Nachrichten gibt es allerdings für Besitzer von mehreren Wohnungen.

Das Verfassungsgericht beanstandete in seinem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig

Im Großen und Ganzen sei der Rundfunkbeitrag aber mit dem Grundgesetz vereinbar. Drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Autovermieters Sixt waren damit überwiegend erfolglos.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Warum zahlen wir den Rundfunkbeitrag?

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    Rundfunkbeitrag unabhängig von Zahl der Empfangsgeräte

    Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 von jedem Wohnungsinhaber verlangt und beträgt 17,50 Euro im Monat. Der Betrag wird unabhängig davon fällig, ob in der Wohnung ein Empfangsgerät steht und er gilt für Familienhaushalte ebenso wie für eine Single-Wohnung.

    Die Kläger finden das neue System ungerecht. Sie stören sich unter anderem daran, dass ein Single unterm Strich stärker belastet wird als jemand, der mit mehreren Leuten in einer Wohngemeinschaft lebt. Diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil aber „auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen“.

    Unter den Karlsruher Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.

    ZDF-Intendant verteidigt Finanzierungsmodell

    ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt: „Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht“. Das Urteil bestätige, „dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist“.

    Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm äußerte sich ebenfalls positiv. „Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. „Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil.“

    Der

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    ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.

    Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit in der Frage, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form rechtmäßig ist oder nicht.

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    . (dpa/rtr/cho)