Berlin. Böhmermann stachelt erneut die Rap-Szene auf: In seinem neuen Song bricht er eine Lanze für den Rechtsstaat – inklusive Seitenhieben.

„Ich hab, ich hab, ich hab, ich hab – Polizei“: Jan Böhmermann rappt wieder unter dem Pseudonym „POL1Z1STENS0HN“ – dieses Mal aber mit dem Grundgesetz im Anschlag. „Recht kommt, steht über Dir und lacht. Recht kommt, fünf vor Zwölf per Fax in der Nacht“, rappt Böhmermann im neuen Video wieder in Gangsta-Rap-Montur.

Im Clip des neuen Songs „RECHT KOMMT (K.O. in KA)“ zeigt sich der „POL1Z1STENS0HN“ breitbeinig und mit verschränkten Armen in Gerichtssälen, zwischen Bücherregalen mit juristischer Literatur und umgeben von Rechtsexperten in roten Roben.

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Dabei teilt er wieder einige Seitenhiebe aus. Der Rap-Stil erinnert an Rapper Haftbefehl. Im Facebook-Post seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ heißt es: „Waffen, Drogen und Straßenkämpfe waren gestern. Die neuen Feindbilder des Gangsterraps sind die Deutsche Post, Jahn Reisen und t3n Magazin.“

„Bild“-Chef Julian Reichelt auf Titelseite

Damit spielt er auf einige Posts von Rappern an, die im Netz vor allem für Belustigung gesorgt hatten. So beschwerten sich die vermeintlich harten Typen über Kleinigkeiten, die nicht der Rede wert sind: Bushido echauffierte sich über eine Berliner Postfiliale („Service und Freundlichkeit liegen im Minusbereich“), Haftbefehl ließ sich vom Reiseveranstalter Jahn Reisen aus der Ruhe bringen (Umbuchung des Hotels) und Sido regte sich über das Magazin „t3n“ auf (das seinen Song „Mein Block“ umgedichtet hatte).

Im Video zum neuen Song nimmt Böhmermann auf „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt aufs Korn. Er hebt den Journalisten auf die Titelseite des Boulevard-Blatts mit der Schlagzeile: „Polizei sucht diesen Krawall-Barbar“. Offenbar eine Anspielung auf den umstrittenen Titel nach den G20-Krawallen: „Gesucht! Wer kennt diese G20-Verbrecher?“

Den ersten Rapsong „Ich hab Polizei“ veröffentlichte Böhmermann im Jahr 2015. Darin parodiert unter anderem den Song „Style & das Geld“ von Kay One und Bushido. Das Lied stieg in den deutschen Single-Charts auf Platz 4 ein und hielt sich insgesamt vier Wochen in den Top 100. (les)

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