Berlin. Wenn Russland den Gashahn im Ukraine-Krieg abdreht, wird die Bundesnetzagentur tätig. Wer steckt dahinter und was sind ihre Aufgaben?

Die Kernaufgaben der Bundesnetzagentur liegen eigentlich darin, auf dem Energie-, Telekommunikations-, Post- und Bahnmarkt für fairen Wettbewerb zu sorgen. Mit dem Ukraine-Krieg ist eine Aufgabe hinzugekommen: Die Behörde übernimmt hoheitlich die Zuteilung der möglicherweise knappen Gasreserven. Sie entscheidet bei der Ausrufung der höchsten Notfallstufe, wer wie viel Gas erhalten soll.

Bundeswirtschaftminister Robert Habeck (Grüne) hat zuletzt die erste Frühwarnstufe des dreistufigen „Notfallplanes Gas“ eingeleitet. Danach folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Mit der Frühwarnstufe wurde ein Krisenteam gebildet, das die Gasversorgung analysiert. Wird die Notfallstufe ausgerufen, kann die Bundesnetzagentur die Führung übernehmen und wird zum „Bundeslastverteiler“ für Gas.

Hintergrund: Ukraine-Krieg: Wie viel russisches Gas Deutschland erhält

An der Spitze der Behörde steht seit erst einem Monat der frühere Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller. Als früherer Umweltminister in Schleswig-Holstein muss sich der 51-jährige Diplom-Volkswirt nun als Krisenmanager beweisen.

„Es geht darum, vorbereitet zu sein für einen Fall, von dem wir hoffen, dass er nie eintritt“, sagte Müller unserer Redaktion. Käme es zum Gaslieferstopp durch Russland, wären „Schäden kaum zu vermeiden“, sondern nur zu begrenzen. Er unterstütze daher die Position der Bundesregierung, ein Gasembargo zu vermeiden.

Ukraine-Krieg: Wer Gas bekommt, entscheide eine Behörde

Wer bei Lieferengpässen wieviel Gas erhält, ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, so die Behörde. Dies hängt von vielen Umständen ab, wie Wetter, Gasspeicherfüllung, Bedarf sowie Bedeutung für betroffene Akteure. Es gebe deshalb keine Listen mit einer Reihenfolge an Unternehmen, die abgeschaltet würden. „Die Bundesnetzagentur bereitet keine abstrakten Abschalte-Reihenfolgen vor.“

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Allerdings sind Verbraucher, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Gaskraftwerke besonders gesetzlich geschützt und sollen möglichst bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Die Netzagentur erarbeitet jedoch Kriterien für eine Gesamtabwägung der Lage. Dazu gebe es einen intensiven Austausch mit der Industrie und der Energiewirtschaft. Erfasst würden auch die Folgen für betroffene Unternehmen bei einer Rationierung.

Sollte der Notfall ausgerufen werden, stehen 65 Fachleute für Gas- und Krisenstäbe bereit, um die Lastenverteilung zu regeln. Das Team arbeitet dann im 24-Stunden-Betrieb in einem Krisenraum als Lagezentrum, das selbst über eine eigene Stromerzeugung und Wasserversorgung verfügt.

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