Berlin. Wegen Omikron verschärft der Bundestag die Zutrittsregeln für den Plenarsaal. Warum das für die jetzt AfD-Fraktion zum Stresstest wird.

  • Im Bundestag sollen künftig strengere Corona-Regeln gelten
  • Das stößt vor allem bei der AfD auf Kritik – sie droht mit einer Klage
  • Was die 2G-plus-Regel für die Abgeordneten jetzt bedeutet

Wenn sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch erstmals einer Fragestunde im Bundestag stellen muss, werden sich einige Abgeordnete wie Zaungäste vorkommem. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf die Sitzungen bloß von der Tribüne aus verfolgen - und auch das nur mit einem negativen Corona-Test.

Corona: AfD protestiert gegen Regeln – nicht ohne Erfolg

Das Parlament hat wegen Omikron die Corona-Auflagen verschärft, wie der Direktor des Bundestages, Lorenz Müller, mitteilte. Generell gilt eine 2G-Plus-Regel. Nur Geboosterte sind von der Testpflicht befreit. Das gilt für Abgeordnete wie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vor allem für die AfD-Fraktion ist ein politischer Stressttest absehbar. Aber auch für Abgeordnete anderer Fraktionen könnte es zum Problem werden. Kaum war Müllers Entscheidung bekannt geworden, legte die AfD noch am Montag Protest ein - und nicht ganz erfolglos.

Nun rudert Müller in einem Punkt zurück. Nach seinem Schreiben vom Montag lag eine Grundimmunisierung erst dann vor, wenn eine Person doppelt geimpft oder genesen und zusätzlich einmal geimpft sei. Das kommt 1G sehr nahe. Am Dienstagnachmittag stellte Müller klar: Genesene gelten auch ohne Impfung als immunisiert, wenn sie einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Nach sechs Monaten sei aber eine Impfung erforderlich, um als grundimmunisiert zu gelten.

Corona-Maßnahmen: Auf der Tribüne unter Verdacht?

Gleichwohl droht AfD-Fraktionsmanager Bernd Baumann mit einer Klage. Regeln, die in unzulässiger Weise in das freie Mandat der Abgeordneten eingriffen, seien "verfassungswidrig", sagte er unserer Redaktion. "Ob dies bezüglich der neuen 2G-plus-Zugangsregeln der Fall ist, lassen wir derzeit prüfen, um gegebenenfalls juristisch dagegen vorzugehen", warnte er.

Faktisch ist der Gang auf die Tribüne fast wie ein Zwangsouting der Ungeimpften: Die wird man künftig auf der Tribüne identifizieren können. Bisher hatten Ungeimpfte Zugang zum Plenarsaal, wenn sie negativ getestet waren. Das heißt: Sie fielen mit einem Test nicht auf. Nur wer selbst einen Test verweigerte, musste auf die Tribüne. So erging es 23 AfD-Abgeordneten, die zur konstituierenden Sitzung des Bundestages Ende Oktober demonstrativ Platz auf der Tribüne nahmen. Denkbar ist, dass Abgeordnete bewusst regelmäßig auf die Tribüne gehen, um ihren Status offen zu lassen. Denn eines ist klar: Sobald einer im Plenarsaal Platz nimmt, wird offensichtlich, dass er geimpft sein muss.

Maskenpflicht in Ausschüssen verschärft

Nach der ab Mittwoch geltenden Regelung bleiben sie ohne Test komplett außen vor. Selbst für die Tribüne wird nun ein Test fällig. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie dürfen den Bundestag mit einem negativen PCR-Test betreten.

In sämtlichen Liegenschaften reicht es auch nicht mehr, OP-Masken zu tragen. Künftig sind FFP2-Masken Pflicht. In den Ausschüssen, die in kleineren Räumen tagen, dürfen sie - anders als im Plenarsaal - auch bei Wortbeiträgen nicht abgenommen werden.