Berlin. Wegen der Corona-Pandemie wird die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung verlängert. Was Steuerzahler jetzt wissen müssen.

Gute Nachrichten für alle, die sich noch nicht mit ihrer Steuererklärung beschäftigt haben: Normalerweise muss die Einkommenssteuererklärung bis zum 31. Juli eingereicht werden. Doch in diesem Jahr wird das Abgabedatum um ganze drei Monate verschoben. Der Bundesrat hat der Verlängerung zugestimmt. Neuer Stichtag ist der 31. Oktober 2021.

Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November. In Bundesländern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist am 2. November. Werden die Steuererklärungen von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt, müssen sie sogar erst am 31. Mai 2022 eingereicht werden.

Steuererklärung: Späteres Abgabedatum als Entlastung für Bürger

Grund für die Ausnahmeregelung ist die hohe Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie. „Drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung sind eine wichtige Entlastung“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Das vergangene Jahr sei eine absolute Sondersituation gewesen, die man auch bei der Steuererklärung berücksichtigen müsse.

Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler begrüßt die neue Regelung. „Das verschafft vielen Bürgern Luft, die sich bereits den 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gemerkt hatten“, so die Steuerexpertin. Dennoch mahnte sie: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.“ Am besten solle man den neuen Termin notieren, um die Abgabe nicht zu verpassen.

Finanzämter werden weitere Fristverlängerungen wahrscheinlich nur selten gewähren

Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Fristverlängerungen über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden. Gibt man die Steuererklärung zu spät ab, droht ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Verzugsmonat.

Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, trifft Selbstständige, Gewerbetreibende, oft auch Arbeitnehmer und zunehmend auch Rentner. Im Jahr 2020 haben zudem viele Bürger Kurzarbeitergeld bezogen, sind arbeitslos geworden oder haben Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Damit müssen auch sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Steuererklärungen werden in Eingangsreihenfolge bearbeitet

Solche Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, sie unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen, den das Finanzamt errechnet. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Außerdem gilt: Die Steuererklärungen werden beim Finanzamt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer eine schnelle Erstattung benötigt, sollte seine Steuererklärung also trotz verlängerter Frist zeitnah abgeben. (kat/dpa)