Berlin. Alles andere als die Höchststrafe für den Mörder von Walter Lübcke wäre erklärungsbedürftig gewesen, meint Kommentator Miguel Sanches.

Die lebenslange Haftstrafe für den Mörder von Walter Lübcke ist selbsterklärend. Stephan Ernst hat die Bluttat geplant, genau getimt und gestanden. Er ging heimtückisch vor und handelte aus niedrigen Motiven. Der Neonazi ist überführt. Jedes andere Urteil als die Höchststrafe wäre erklärungsbedürftig gewesen.

Ob das Verbrechen restlos aufgeklärt ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Mitangeklagte Markus H. kommt im Mordfall quasi mit einem Freispruch zweiter Klasse davon: So fühlt sich jedenfalls die Bewährungsstrafe für ein Vergehen gegen die Waffengesetze an.

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Mitangeklagter war Nutznießer von Ernsts Geständnissen

Politik-Redakteur Miguel Sanches kommentiert das Urteil im Lübcke-Prozess.
Politik-Redakteur Miguel Sanches kommentiert das Urteil im Lübcke-Prozess. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Es gibt keinen Beweis für eine Mittäterschaft von Markus H. beim Mord am Kasseler Regierungspräsidenten. Ernst hat ihn zwar belastet. Aber Ernst hat eben auch drei verschiedene Geständnisse abgelegt. Das hat seine Glaubwürdigkeit erschüttert, der Nutznießer ist Markus H.: In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Entweder war Ernst dumm und anwaltlich schlecht beraten oder die vielen Geständnisse sind das Ergebnis einer maliziösen Strategie zur Entastung von Markus H.

Wenn er sich nicht unmittelbar mitschuldig gemacht hat, war Markus H. zumindest ein politischer Brandstifter, der Ernst weiter radikalisierte, anstachelte und dem er das Schießen beibrachte. Anders als Ernst trug er im Laufe des Prozesses weder zur Aufklärung des Falles bei noch war von ihm ein Wort des Bedauerns und des Mitgefühls zu hören. Bezeichnenderweise wurde er von Anwälten der rechten Szene verteidigt.

Behörden und Ämter haben versagt im Fall Ernst

Blamiert stehen die Sicherheitsbehörden da, die Verfassungsschutzämter, die nach ihrem eigenen Selbstverständnis ein Frühwarnsystem sind. Besser gesagt: sein sollten. Denn das hat nicht Alarm geschlagen, obwohl Ernst mehrfach gewalttätig geworden war und jahrelang in der Neonazi-Szene aktiv war.

Ein Mann, der nur die Willkommenskultur der Flüchtlingspolitik vertrat, bezahlte für seine Prinzipienfestigkeit und moralischen Integrität mit seinem Leben. Dass Worten Taten folgen können, weiß man beim Rechtsradikalismus spätestens seit den NSU-Morden. Umso unverständlicher das Versagen im Fall Ernst.

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Beklemmend war wie salonfähig Fremdenhass in Teilen der Gesellschaft geworden ist – die Flüchtlingspolitik hat Deutschland polarisiert. Der Fall Ernst bleibt nicht nur deswegen unvergessen, weil er der erste politische Mord seit Jahrzehnten war, sondern weil er vielen endgültig die Augen geöffnet hat: Der Rechtsextremismus ist die mit Anstand größte Gefährdung der inneren Sicherheit.

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