Hamm. Obwohl es einen wahren Goldschatz besaß, bezog ein Paar aus NRW über Jahre Hartz 4. Nun stand es wegen Betrugs vor Gericht.

  • In NRW musste sich ein Gericht mit dem Fall eines Paares beschäftigen, das jahrelang das Jobcenter betrogen hatte
  • Trotz Goldbarren und eines Vermögens von insgesamt mindestens mehr als 200.000 Euro beantragten die beiden Hartz 4
  • Und die beiden bekamen es, der Schaden ist riesig, ein Urteil wurde bereits gefällt

Es ist ein kurioser Fall, mit dem sich ein Gericht in Hamm (NRW) beschäftigen musste. Angeklagt war ein Paar, dass das Jobcenter um über 176.000 Euro betrogen haben soll. Und das, obwohl die Täter in einem Schließfach Wertsachen im Wert von fast 200.000 Euro bunkerten.

Wie der „Westfälische Anzeiger“ berichtet, hatte das Paar über Jahre hinweg Hartz 4 vom Jobcenter bezogen. Derweil horteten die beiden Angeklagten in ihrem Schließfach Goldbarren, Münzen, Schmuck und bündelweise Bargeld.

Hartz 4 über Jahre bezogen – trotz großem Vermögen

Darüber besitzt das Paar ein Ferienhaus in der Türkei. Das Vermögen habe als Altersabsicherung dienen sollte, sagte der angeklagte Mann vor Gericht.

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Doch bei einem so hohen Privatvermögen ist es nicht möglich, Hartz 4 zu erhalten. Deshalb verschleierten die Angeklagten, wie viel sie wirklich besaßen. Schließlich flog der Betrug aber dennoch auf, weil die Bank aufgrund der häufigen Nutzung des Schließfaches Geldwäsche vermutete und der Zoll Ermittlungen aufnahm.

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    Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betrugs vor Gericht

    Vor Gericht mussten sich die beiden Angeklagten schließlich wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. Verhandelt wurde eine ergaunerte Summe von rund 80.000 Euro. Insgesamt soll das Paar vom Jobcenter rund 176.000 Euro erhalten haben. Da einige Auszahlungen aber bereits weit zurückliegen, gelten sie im Verfahren als verjährt.

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      Während der Verhandlung zeigten sich die Angeklagten reumütig und räumten die Vorwürfe ein. Man habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen und wolle den Schaden wieder gut machen, zitiert der Westfälische Anzeiger den Mann.

      Paar bunkerte auch Hartz-4-Geld

      Der hatte mit seiner Frau offenbar auch die Hartz-4-Gelder im Schließfach gebunkert. Wovon die Angeklagten in den letzten Jahren lebten – laut Westfälischem Anzeiger in spartanischen Verhältnissen – konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

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      Dennoch verurteilte das Gericht das Paar zu einem Jahr und zehn beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung. Das erbeutete Geld müssen die Angeklagten zurückzahlen, hinzu kommt eine Geldstrafe von je 5000 Euro.

      (nfz)