Berlin. Eine große Erleichterung für alle Eltern: Wichtige staatliche Leistungen wie das Kindergeld können sie bald via Internet anfordern.

Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder die Geburtsurkunde beantragen – das soll künftig einfach werden. Für Eltern sollen die bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung von staatlichen Leistungen nämlich deutlich gesenkt werden. Künftig sollen die Familienleistungen auf digitalem Weg beantragt werden können.

Dazu hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Bisher war es für Eltern schwer, hier den Durchblick zu behalten: Der Antrag auf Kindergeld musste ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden.

Anträge auf Kinderzuschlag – eine Leistung für Familien mit wenig Einkommen – können bereits online gestellt werden. Beim Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Die Geburt des Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstellt, die wiederum nötig ist, um Elterngeld zu beantragen.

Künftig nur noch ein gemeinsamer Online-Antrag

Familienministerin Franziska Giffey hatte vorab angekündigt, dass all diese Angaben künftig nur noch ein Mal mit einem gemeinsamen Online-Antrag gemacht werden müssen. „Spätestens 2022 sollen diese Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen“, hatte die SPD-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“ gesagt. (jb/dpa)

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Seit Juli 2019 gibt es das Starke-Familien-Gesetz. Familien, die nur wenig verdienen, können einen Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro im Monat pro Kind erhalten. Im Rahmen des kürzlich geschlossenen Konjunkturpaketes hat die Große Koalition einen Kindergeld-Bonus aufgelegt. Lesen Sie hier, wie Sie das neue Extra-Geld bekommen. Im vergangenen Jahr sorgte eine Frau für Aufregung, die sich Zehntausende Euro Kindergeld erschlich.