Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht rügt das nahezu grenzenlose Ausspähen von Ausländern durch den BND als Verstoß gegen das Grundgesetz.

Würde James Bond sich heute beim BND bewerben, müsste er mehr bieten als eng geschnittene Anzüge und stilsicheres Cocktailtrinken. Moderne Spione sitzen nicht in Sportwagen oder klappern tote Briefkästen ab, sondern sind längst IT-Experten, die am Computer weltweite Datenströme, Satellitenbilder oder zugespielte Informationen digital analysieren, um zum Beispiel Terroristen auf die Spur zu kommen.

Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND hat es dabei in den vergangenen 20 Jahren übertrieben und gegen die Verfassung verstoßen. Zu diesem für BND und Bundesregierung unangenehmen Grundsatzurteil kam am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Erstmals stellten die Verfassungshüter fest, „dass sich der Schutz der Grundrechte gegenüber der deutschen Staatsgewalt nicht auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem gelte die Schutzfunktion des Grundgesetzes nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ausländer in aller Welt.

Die Richter gaben einer Klage der Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden (Az. 1 BvR 2835/17).

BND saugte ohne Anlass große Datenmengen ab

Konkret ging es in dem Verfahren um die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. So zweigt der BND an Internetknoten wie dem De-Cix in Frankfurt am Main ohne konkreten Verdacht große Datenmengen ab und durchsucht sie mithilfe sogenannter Selektoren – etwa E-Mail-Adressen, Telefon- oder Gerätenummern. Deutsche Absender werden herausgefiltert.

Die gewonnenen Daten werden zum Teil auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder weitergegeben. Der gegenseitige Austausch von Informationen muss nach dem Urteil ebenfalls enger gefasst werden.

Der BND saugt weltweit massenhaft Daten ab, um Gefahren für deutsche Staatsbürger, Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz oder deutsche Interessen zu erkennen. Die Karlsruher Richter stellten nun fest, dass für die BND-Spione beim Überwachen von Ausländern die Vorgaben des Grundgesetzes gelten müssen. Dies sei in der aktuellen Fassung des BND-Gesetzes jedoch nicht der Fall. Dieses verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit.

„Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten“, erklärte der Erste Senat unter Vorsitz des früheren CDU-Politikers Stephan Harbarth, der in Kürze Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ablösen wird.

Schutz von Medien und Rechtsanwälten muss beachtet werden

Die BND-Internetüberwachung im Ausland dringe ohne Anlass heimlich „in persönliche Kommunikationsbeziehungen“ ein – konkrete Regeln und Kontrollen fehlten. „Das Grundgesetz lässt eine globale und pauschale Überwachung auch zu Zwecken der Auslandsaufklärung nicht zu“, so die Richter. Künftig müsse der Bundestag sicherstellen, dass der BND eine Auswertung abbreche, „sobald erkennbar wird, dass eine Überwachung in den Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung eindringt“.

Auch müssten Journalisten oder Rechtsanwälte besonders vor Spionage-Maßnahmen geschützt werden. Ausländische Journalisten, die über Menschenrechtsverletzungen in Krisengebieten oder autoritär regierte Staaten berichten, hatten in Karlsruhe gegen die Spionagepraxis des BND geklagt. Sie fürchteten, dass der Geheimdienst sie grundlos abhört. Informanten oder Mandanten gerieten in Gefahr, wenn der Quellenschutz nicht gewährleistet werden könne.

Verfassungsgericht: Massenüberwachung grundsätzlich möglich

Das Verfassungsgericht betonte mit Nachdruck, dass der BND handlungsfähig bleiben solle. So sei eine anlasslose Massenüberwachung grundsätzlich möglich. Harbarth rechtfertigte das mit dem „überragenden öffentlichen Interesse an einer wirksamen Auslandsaufklärung im Interesse der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik“.

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen sprach von einem großen Erfolg. „Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt“, sagte Geschäftsführer Christian Mihr.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sprach von einem „Sieg für die Pressefreiheit auf ganzer Linie“. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall mahnte die Bundesregierung, das Urteil schnell umzusetzen. „Ein Geheimdienst, der die Demokratie schützen soll, darf nicht wichtige demokratische Grundwerte mit Füßen treten.“

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