Berlin. Justizministerin Lambrecht sieht eine „ganze Branche in Existenznot“. Nun soll ein Gesetz Veranstalter in der Corona-Krise entlasten.

Die Bundesregierung will Veranstaltern etwa von Konzerten oder Sportwettkämpfen sowie Betreibern von Freizeiteinrichtungen wie Museen oder Schwimmbädern in der Corona-Krise helfen.

„Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben“, heißt es nach Informationen unserer Redaktion in einem Entwurf für ein Gesetz, das am heutigen Mittwoch im Kabinett der Regierung beschlossen werden soll.

Der Gutschein kann laut dem geplanten Gesetz entweder für das nachgeholte Konzert oder Sportevent, aber auch für eine andere Veranstaltung des Anbieters eingelöst werden. Fast alle Konzerte und Sportveranstaltungen fallen derzeit aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie aus. Museen und Kinos sind geschlossen.

Corona-Krise bedroht „Vielfalt an Kulturangeboten und Freizeitveranstaltungen“

„Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf Nachfrage unserer Redaktion. „Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen.“

Die Vielfalt an Kulturangeboten und Freizeitveranstaltungen in Deutschland sei durch die Corona-Krise „ernsthaft bedroht“. Zugleich müsse verhindert werden, dass Verbraucher am Ende durch eine „Pleitewelle mit leeren Händen“ dastehen würden, hob die Ministerin hervor. „Beides müssen wir verhindern.“ Mit dem Gutschein-Modell will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen.

Löse ein Verbraucher den Gutschein für eine Veranstaltung oder eine Freizeiteinrichtung „nicht bis Ende nächsten Jahres“ ein, werde der volle Wert erstattet, heißt es in dem Entwurf, der als sogenannte „Formulierungshilfe“ der Regierung an die Koalitionsfraktionen im Bundestag gehen soll.

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    Für bestimmten Personenkreis soll es „Härtefalllösungen“ geben

    Die Fraktionen von Union und SPD können den Gesetzentwurf im nächsten Schritt im Parlament beschließen. Für Personen, die dringend auf das Geld etwa einer Eintrittskarte angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, gibt es laut Bundesregierung „Härtefalllösungen“.

    Justizministerin Lambrecht hob hervor: „Durch diese Regelung erreichen wir in der derzeitigen Ausnahmesituation einen fairen Interessenausgleich ohne unnötige Härten.“

    Der Online-Tickethändler Eventim weigert sich, den Preis für Tickets wegen abgesagter Veranstaltungen zu erstatten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will das Unternehmen per Abmahnung dazu bringen. (FMG)

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