Berlin. Die Ministerpräsidenten haben am Donnerstag über die Zukunft des Rundfunkbeitrags beraten. Eine Entscheidung trafen sie erneut nicht.
Der Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Beitrag genannt – könnte in Zukunft automatisch steigen und an die Entwicklung anderer Richtwerte wie der Teuerungsrate in Deutschland gekoppelt werden. Ein solches „Indexmodell“ wurde am Donnerstag beim Treffen der Regierungschefs der Bundesländer in Berlin favorisiert, ohne dabei allerdings Details oder eine neue Regelung auf den Weg zu bringen.
Die Modalitäten seien „nicht abschließend entschieden“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Indexmodell sei „der überwiegende Gesprächsstand“, sagte der SPD-Politiker. Die Ministerpräsidenten beschlossen aber bereits die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte.
Berechnung des Rundfunkbeitrags schon seit 2016 in der Diskussion
Damit geht eine Debatte in die nächste Runde, die schon 2016 begonnen hatte. Damals hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitrag ab 2021 auf dann 19,40 Euro steigen müsste, wenn die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio so bleiben, wie sie sind.
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten daraufhin auf Druck der Medienpolitik bereits umfangreiche Sparprogramme aufgelegt. Und schließlich hatte man sich darauf verständigt, eine neue Berechnungsgrundlage für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Weg zu bringen.
„GEZ“: Rundfunkbeitrag bis 2020 auf 17,50 Euro festgelegt
Für das schon mehrfach diskutierte Indexmodell – wie auch für weitere Alternativen – müsste allerdings zunächst der Rundfunkstaatsvertrag geändert und von allen Länderparlamenten ratifiziert werden. Genauso müsste noch geklärt werden, welcher Richtwert bei dem Indexmodell infrage kommt.
Der Rundfunkbeitrag ist bis 2020 auf 17,50 Euro pro Haushalt im Monat festgelegt. Bisher wurde alle vier Jahre von den Ministerpräsidenten der Länder neu darüber entschieden, nachdem die KEF ihnen eine Empfehlung vorgelegt hatte.
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(ba/epd)