Berlin . Ärzte und Krankenhäuser dürfen darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Paragraf 219a bleibt aber bestehen.

Die Große Koalition möchte das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche lockern. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, soll es Ärzten und Krankenhäusern künftig erlaubt sein, darauf hinweisen zu können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Offizielle Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden zudem künftig Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen anbieten. Auch auf diese können die Ärzte verweisen.

Auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf haben sich CDU/CSU und SPD geeinigt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Zentrale Liste gibt Auskunft, wo Abbrüche angeboten werden

Zudem soll von der Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten und Krankenhäusern erstellt werden, die die Abbrüche vornehmen. Die Ärztekammer werde dafür verantwortlich sein, die Liste monatlich zu aktualisieren, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.

Aktuell liegt der Entwurf in den Ressorts zur Abstimmung, am 6. Februar wird er im Bundeskabinett beraten werden.

Lauterbach erwartet breite Zustimmung der SPD-Fraktion

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach erwartet eine breite Zustimmung seiner Fraktion. „Mit diesem Kompromiss kann fast jeder gut leben“, sagte der Gesundheitspolitiker unserer Redaktion. „In der SPD-Fraktion herrscht bei den allermeisten große Erleichterung darüber.“

Immerhin habe die Debatte über den Paragrafen 219a großes Sprengpotenzial für das gesamte Abtreibungsrecht gehabt: „Das Recht auf legale Abtreibungen, also die Regelungen im Paragraf 218a, stand dabei auf dem Spiel“, so Lauterbach. Diesen Angriff habe man abwehren können.

Wichtig sei zudem, dass mit dem gefundenen Kompromiss ein weiteres Konfliktthema abgeräumt sei. Die Koalition beweise damit, „dass wir handlungsfähig sind“.

Werbeverbot spaltete die Koalition

Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das im Strafgesetzbuch unter Paragraf 219a geregelt ist, hat bereits Ende des vergangenen Jahres für heftigen Streit in der Großen Koalition gesorgt.

SPD, Grüne, Linke und FDP wollten den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen lassen, die Union war dagegen. Schließlich einigte sich die SPD mit dem Koalitionspartner von CDU/CSU darauf, dass

Auch interessant

Klage gegen Werbeverbot wurde abgewiesen

Im Werbeverbot mit inbegriffen sind derzeit auch Hinweise, dass die Maßnahme überhaupt von Ärzten angeboten wird.

Auch interessant

da es

Auch interessant

Auch interessant

die gegen das Werbeverbot bis vor das Verfassungsgericht zog, dort aber verlor.

Auch interessant

Bisher zahlen die Kassen nur für Frauen bis zum 20. Lebensjahr die Pille. (tki)