Berlin. Die AfD könnte mit einer eigenen politischen Stiftung Millionen-Zuschüsse erhalten. An der Verteilung der Gelder regt sich Kritik.

Die politischen Stiftungen der

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verfolgen hehre Ziele: Sie fördern an Universitäten den Nachwuchs, halten mit Vorträgen zum politischen Engagement an, unterstützen demokratische Entwicklungen im Ausland – und bekommen dafür opulente Zuschüsse.

Von diesen will nun auch die

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profitieren. Mit dem Einzug in den Bundestag steht ihr der Weg zur eigenen parteinahen Stiftung offen. Dazu muss die Partei allerdings eine offizielle Stiftung als Empfänger der Fördermittel benennen. Die von der AfD bereits gegründete „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ dürfte laut Experten künftig jedes Jahr Steuermittel in zweistelliger Millionenhöhe erhalten. Die Stiftung gilt unter ranghohen AfD-Mitgliedern als Favorit und dürfte demnach als offizielle AfD-Stiftung anerkannt werden. Auf dem Parteitag im Dezember stellt sich die Organisation dafür zur Verfügung, sagte deren Vorsitzende Rainer Gross unserer Redaktion.

Stiftungen erhielten 2016 so viel Geld wie nie

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    „Die endgültige Entscheidung liegt aber bei der Partei“, betont Gross. Neben den sechs großen Stiftungen der etablierten Parteien wie der Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) und der Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU) hätte die AfD damit Zugang zu einem staatlichen Rekord-Fördertopf.

    Nach Information unserer Redaktion floss im vergangenen Jahr so viel Geld wie nie an parteinahe Stiftungen: Mehr als 535 Millionen Euro. Im Jahr 2014 bewilligte der Staat noch 468 Millionen Euro. Die Gelder stammen vom Bundesinnenministerium (129,6 Millionen), dem Bundesbildungsministerium (80,1 Millionen), dem Auswärtigen Amt (65,2 Millionen) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (260 Millionen).

    „Freundlicheres Aussehen“ für die Partei

    Satzungsgemäß soll die AfD-nahe Stiftung „die staatsbürgerliche Bildung fördern, wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, der internationalen Verständigung dienen sowie die Aus- und Weiterbildung begabter junger Mensch unterstützen“, heißt es in einer Mitteilung der Partei. Zu den zentralen Aufgaben zählt die Studierenden-Förderung.

    AfD-Mitgründer Konrad Adam vergleicht die Arbeit mit der eines „Think Tanks“. „Das bedeutet: Intelligente und gute Leute zusammenbringen, die sich gemeinsam Gedanken darüber machen, wie wir die Partei voranbringen“, so Adam. „Sie sollte das Profil der AfD weniger schärfen als glätten – so dass die Partei schließlich ein freundlicheres Aussehen bekommt.“

    Benannt nach christlichem Humanisten

    Laut Konrad Adam, Mitgründer der AfD, soll die Partei ein „freundlicheres Aussehen“ bekommen.
    Laut Konrad Adam, Mitgründer der AfD, soll die Partei ein „freundlicheres Aussehen“ bekommen. © imago/Reiner Zensen | imago stock&people

    Die Höhe der Mittel wird nach einem spezifischen Schlüssel in Verhandlungen im Bundeshaushaltsausschuss festgelegt. „Wie die Gelder verteilt werden, richtet sich danach, wie erfolgreich die Partei bei der Wahl abgeschnitten hat“, sagte Heike Merten, Geschäftsführerin des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung. Bei der Bundestagswahl holte die AfD 12,6 Prozent der Stimmen und zieht als drittstärkste Kraft ins Parlament ein. Rein rechnerisch dürfte der rechtsgerichteten Partei daher ein großer Teil des Gesamtbudgets zustehen.

    Die Vorbereitung der Stiftung läuft innerhalb der Partei schon seit zwei Jahren. Die „Erasmus-Stiftung“, benannt nach dem 1536 gestorbenen christlichen Humanisten Desiderius Erasmus von Rotterdam, ist bereits ein eingetragener Verein. In einem nächsten Schritt müsste der Bundesvorstand der AfD sie als ihre parteinahe Stiftung anerkennen, erklärt die Rechtsexpertin Heike Merten.

    Klare Regelungen fehlen

    Doch die Frage, ab wann das Geld fließt, dürfte noch für Streit sorgen. Rechtsexperten kritisieren seit Jahren, dass für die Verteilung der staatlichen Zuschüsse für parteinahe Stiftungen klare rechtliche Regelungen fehlen. Und eben diese Unklarheit dürfte laut Beobachtern dazu führen, dass die AfD schnell Ansprüche erhebt.

    „Bei der Finanzierung werden wir auf den Gleichheitsgrundsatz pochen. Wenn die anderen Geld bekommen, warum dann nicht auch wir?“, fragt auch „Erasmus“-Vorsitzende Rainer Gross. „Wir wollen auch Anstöße dazu geben, dass diese Finanzierung in Zukunft transparenter erfolgt.“

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      Zwar muss die Förderung laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73,1) „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen“ berücksichtigen. Doch ist es alles andere als eindeutig, was das bedeutet.

      Die Linken klagten auf Fördergeld

      Die Parteien orientieren sich an einer von ihnen im Jahr 1998 verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“. Darin heißt es, dass eine Finanzierung erst nach einer „wiederholten Vertretung“ im Bundestag erfolgen sollte, demnach frühestens nach dem Einzug der AfD nach der nächsten Bundestagswahl.

      Laut der Parteienforscherin Merten spricht allerdings einiges dafür, dass Geld schon früher an die „Erasmus-Stiftung“ fließen könnte. Das verdeutlicht sie am Beispiel der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die den Linken nahesteht: Jahrelang hatte der Bundestag der Parteistiftung der früheren PDS die staatliche Förderung verweigert.

      Die Partei klagte seit dem Jahr 1993 dagegen. Schließlich kam man im Jahr 1999 zusammen. In der letzten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Jahr 1999 wurde der Streit laut „Spiegel“ stillschweigend beendet. Die PDS erhielt vier Millionen Mark.

      Parteienforscherin fordert „gesetzliche Regelung“

      Über die Höhe der sogenannten Globalzuschüsse entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestages in nicht-öffentlicher Sitzung. „Die Verteilung der Globalzuschüsse auf die einzelnen Stiftungen wird dabei jeweils transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich in den Erläuterungen des Bundeshaushaltes niedergelegt“, heißt es aus dem Innenministerium.

      Das ganze Verfahren sei zu intransparent, kritisiert hingegen die Parteienforscherin Merten. „Um an die genauen Beträge zu kommen, muss man mühsam den Bundeshaushalt durchforsten“, sagt die Expertin. Sie beruft sich auf das, was Juristen etwas sperrig als Wesentlichkeitstheorie bezeichnen: Für alle „wesentlichen Entscheidungen“, so das Verfassungsgericht, müsse der Gesetzgeber klare Vorgaben machen. „Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Regelung“.