Berlin. Was als Schlafplatzbörse mit Luftmatratzen-Flair begann, ist heute ein Tourismus-Gigant. Doch Airbnb stößt auf immer mehr Widerstand.

Alles entstand aus einer fixen Idee der Firmengründer Brian Chesky und Joe Gebbia: Weil sie sich ihr Apartment in San Francisco nicht leisten konnten, stellten sie kurzerhand drei Luftmatratzen ins Wohnzimmer, um sie an Besucher einer Design-Konferenz zu vermieten.

Im Preis inbegriffen war Frühstück. So bekam die Idee ihren Namen: „Air bed and breakfast“ – Luftmatratze und Frühstück. Am 11. August 2008 ging es los. Und weil der Name etwas sperrig war, wurde daraus kurz Airbnb.

So begann vor nunmehr zehn Jahren eine Erfolgsstory, die vor allem bei jungen Leuten ankam – und die Hotelbranche gehörig umkrempelte. Zum Ärger der etablierten Betriebe. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Airbnb im Überblick.

• Welche Idee steckt hinter Airbnb?

Das große Versprechen von Airbnb lautet: Urlaub machen wie ein Einheimischer, günstiger und persönlicher als in einem anonymen Hotel. Das spricht viele Reisende an. Heute finden Gäste bei Airbnb noch immer kleine charmante Privatunterkünfte – doch die Angebote haben sich zunehmend professionalisiert.

• Wie hat sich Airbnb entwickelt seit 2008?

Rasant. Heute ist das Unternehmen laut eigenen Angaben mit über fünf Millionen gelisteten Unterkünften in 191 Ländern und rund 81.000 Städten weltweit präsent. Zum Vergleich: Die weltgrößte Hotelkette, der Marriott-Konzern, hatte mit seinen rund 30 Marken Ende 2017 etwa 1,3 Millionen Zimmer im Angebot. Inzwischen haben andere Unternehmen das Airbnb-Modell kopiert, etwa 9flats oder wimdu.

• Wer nutzt Airbnb?

Vom Luftmatratzen-Image hat sich Airbnb längst verabschiedet, und Frühstück gibt’s auch kaum noch. Auch wenn immer noch viele junge Leute bei Airbnb buchen – mittlerweile geht es eher um reiche Kundschaft im Luxus-Segment. Das ist schlicht einträglicher. Airbnb will in Zukunft sogar bewusst auf Luxus setzen, etwa mit „Airbnb Plus“.

• Wie sieht es finanziell bei Airbnb aus?

Drei Prozent Gebühren pro Buchung verlangt Airbnb vom Gastgeber, weitere sechs bis zwölf Prozent vom Gast. Das Unternehmen verdiente 2017 rund 100 Millionen Dollar (81 Millionen Euro). Der Umsatz lag 3,5 Milliarden Dollar. Das Unternehmen wird von Investoren heute auf rund 31 Milliarden Dollar (27 Milliarden Euro) taxiert. Über einen Börsengang, der viel Geld in die Konzernkasse spülen würde, wird schon länger spekuliert.

• Gibt es Ärger wegen der Kunden?

Ja, und zwar nicht zu knapp. Beschwerden von Nachbarn über rücksichtslose Nutzer, die Lärm und Stress machen, begleiten den Aufstieg von Airbnb beinahe von Beginn an. Airbnb ist um Diplomatie bemüht und betont, gegen schwarze Schafe vorzugehen. Seit 2016 gibt es etwa eine Beschwerdefunktion für verärgerte Nachbarn.

• Wie transparent ist das Angebot von Airbnb?

Es könnte viel besser sein, findet die EU-Kommission. Vor allem bei den Preisen. Die Darstellung der Übernachtungskosten auf der Homepage stimme nicht mit den EU-Vorschriften in dem Bereich überein, monierte Mitte Juli die EU-Kommission. Hier müsse Airbnb schon bei der ersten Suchanfrage auch alle zusätzlichen Kosten wie die Buchungs- oder Reinigungsgebühr anzeigen. Zudem müsse klar erkennbar sein, ob es sich um eine private Vermittlung oder einen professionellen Anbieter handle, da dafür unterschiedliche Regeln gelten.

• Was sagen die großen Touristen-Städte?

Die Haltung ist zwiegespalten. Zwar bringt Airbnb ihnen potenziell zusätzliche Gäste, die auch Geld in der Stadt lassen. Allerdings treibt die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen die Mietpreise in die Höhe – für Städte wie etwa Berlin, die seit langem über einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen klagen, ist das ein enormes Problem. In immer mehr Städten geht die Politik deshalb gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor.

• Wie gehen Städte gegen Airbnb vor?

Das beliebte Airbnb-Modell des Homesharing weiterhin ermöglichen, gleichzeitig aber Wildwuchs bei Vermietungen vermeiden und die Dauervermietung regulärer Wohnungen an Urlauber als Geschäftsmodell unterbinden– auf diesem schmalen Grat bewegen sich viele Städte. Einige Beispiele:

Höhepunkt eines Berlin-Trips: das Brandenburger Tor.
Höhepunkt eines Berlin-Trips: das Brandenburger Tor. © dpa | Paul Zinken

Berlin: Wer seine Miet- oder Eigentumswohnung zeitweise komplett untervermieten möchte, braucht eine Genehmigung der Stadt. Die gibt es, wenn der Anbieter die Räume weiter als Hauptwohnung nutzt. Liegt keine Erlaubnis vor, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld fällig werden. Wer nur ein Zimmer für Gäste anbietet, braucht keine Genehmigung, wohl aber wie auch Anbieter ganzer Wohnungen eine Registriernummer.

München: Um die Zweckentfremdung von Wohnungen zu stoppen, setzte die Stadt ein Sonderermittlerteam ein, um untervermietete Wohnungen ausfindig zu machen. Die Ermittlungen sind jedoch schwierig: Häufig sind auf den Portalen weder die genaue Wohnungslage noch ein voller Name des Anbieters angegeben.

Amsterdam: Ab 2019 darf eine Wohnung nur noch an höchstens 30 Tagen im Jahr an Touristen vermietet werden. Das derzeitige Limit sind 60 Tage. Zwischen 2013 und 2017 war die Zahl der Touristenwohnungen in Amsterdam von 4500 auf 22.000 gestiegen.

London: Komplette Wohnungen dürfen maximal 90 Tage pro Jahr vermietet werden. Eine Vermietung über einen längeren Zeitraum ist nur möglich, wenn sich die Gastgeber eine Genehmigung dafür besorgen. Auf Airbnb gibt es zudem automatische Begrenzungen für Gastgeber, die dabei helfen sollen, die Regeln durchzusetzen. Sind die 90 Tage voll, ist der Kalender des Gastgebers blockiert. Neue Buchungen sind dann nicht mehr möglich.

Der Triumphbogen von Paris ist beliebtes Ziel von Touristen – nicht nur wenn Frankreich den WM-Titel holt.
Der Triumphbogen von Paris ist beliebtes Ziel von Touristen – nicht nur wenn Frankreich den WM-Titel holt. © REUTERS | GONZALO FUENTES

Paris: Die französische Hauptstadt hat am 1. Januar 2018 ein Limit von 120 Tagen pro Jahr für die Vermietung gesamter Wohnungen eingeführt. Das betrifft die zentralen Innenstadtbezirke 1. bis 4. Arrondissement von Paris. Wenn die Tage abgelaufen sind, wird der Kalender des Gastgebers blockiert. Seit Dezember 2017 müssen sich Gastgeber bei der Stadt anmelden, sie erhalten eine Registrierungsnummer.

Palma de Mallorca: In Palma sind die Mieten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen, auch wegen Plattformen wie Airbnb. Im Stadtgebiet dürfen ganze Wohnungen gar nicht mehr an Touristen vermietet werden. Auch für Einfamilienhäuser gibt es nun Regeln: In Palma dürfen diese nur noch vermietet werden, wenn sie nicht auf geschütztem ländlichem Boden, oder wenn sie in Flughafennähe oder in Gewerbegebieten stehen.

New York: In Mehrfamilienhäusern dürfen Wohnungen laut Gesetz nicht für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vermietet werden, wenn der Gastgeber nicht anwesend ist. Außerdem sollen solche Vermietungen dem Zweck einer dauerhaften Nutzung dienen. Das widerspricht der Nutzung durch Touristen. Wohnt der Gastgeber jedoch in der Wohnung, gibt es keine Einschränkungen. (W.B./dpa)