Zu ,„Ich wurde nicht wegen Parteizugehörigkeit gewählt“’ vom 10. August:

Das Interview mit Herrn Pink sollte bundesweit veröffentlicht werden. Wann hat man in den letzten Jahren einen so sachlich fundierten Bericht gelesen, dem ich in allen Punkten zustimme. Leider ist es ja wirklich so, dass unsere Politiker - und nicht nur sie - sehr häufig „Kolumnen“ verfassen, anstatt etwas direkt anzupacken. Und wir machen alles immer weiter so mit. Warum liegt die Zustimmung für Frau Merkel immer noch bei über 50 Prozent? Schade, dass ein solcher Politiker wie Herr Pink aufhören will. Ich wünsche mir, dass diese Entscheidung nicht endgültig ist.

Hans-Walter Howind, Braunschweig

Ebenfalls dazu:

Mit der Kritik an Frau Merkel hat Herr Pink Recht. Mit der Kritik an Herrn Seehofer und anderen Politikern in Bayern liegt er völlig daneben. Meine Begründung: In Bayern bekommt man die beste Schulausbildung, die Finanzen sind okay, Ordnung und Sauberkeit ebenfalls.

Hätten die Herren Söder und Seehofer in Berlin das Sagen, würde die AfD nur wenig Erfolg beim Volk haben. Die AfD sollte den Linken, Grünen und Teilen der SPD sowie CDU wegen ihrer unrealistischen Flüchtlingspolitik täglich danken. Nur weiter so - die sozialen Unruhen werden kommen.

Walter Knigge, Braunschweig

Zu den Leserbriefen ,„Unsere Rechtsprechung geht seltsame Wege“’ und ,“Mein Gerechtigkeitssinn ist strapaziert“’ vom 13. August:

Die beiden Leserbriefe und die damit verbundene Richterschelte zum Urteil gegen den „Silvester-Schützen“ dürfen nicht unwidersprochen bleiben: Es ist beileibe nicht so, dass ein Richter so einfach frei entscheiden kann, was er will, sondern er bewegt sich im gesetzlichen Rahmen. Es könnten höchstens die Gesetze geändert werden. Ich war selber mehrere Jahre als Schöffe tätig und habe in dieser Zeit einen hohen Respekt vor Richtern, Staatsanwälten sowie Rechtsanwälten gewonnen, die sehr gründlich alle Aspekte einer zu beurteilenden Tat beachteten. Es müssen immer alle Punkte, die gegen und die für einen Angeklagten sprechen, gegeneinander abgewogen werden. Zudem hat mit Ausnahme der Einzelrichterverfahren vor dem Amtsgericht jeder Richter zwei Schöffen beziehungsweise im Landgericht zwei weitere Berufsrichter und zwei Laienrichter an seiner Seite, die gleichberechtigt nach gründlicher Beratung miturteilen. Ich hoffe, „Volkes Stimme“ wird nie urteilen. Das wäre dann eine „Kopf-Ab-Justiz“.

Klaus Hantelmann, Wolfenbüttel