Braunschweig. Dem Bundesverfassungsgericht liegen 13 Beschwerden gegen die neue Regelung vor.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Braunschweiger Sterbehilfe-Fall hat die Diskussion um das Recht auf einen selbstbestimmten Tod neu entfacht. Wohl noch in diesem Jahr wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem neuen Sterbehilfe-Gesetz befassen, das die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellt. 13 Verfassungsbeschwerden liegen inzwischen vor – geklagt haben auch Ärzte, die um die Versorgung Schwerstkranker fürchten. Sie erhoffen sich durch das Urteil der Leipziger Richter nun Rückenwind für ihre Klage in Karlsruhe.

Zu den Beschwerdeführern gehört der Arzt Matthias Thöns aus Witten. „Ich reibe mich am Wort geschäftsmäßig“, sagt er. „Das kann auch so ausgelegt werden, dass Handlungen strafbar sind, die man wiederholt macht oder plant.“ Als Palliativmediziner komme man aber immer wieder in eine solche Situation.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang März geurteilt, dass der Staat sterbewilligen Patienten den Zugang zu einem tödlichen Medikament für einen Suizid nicht wie bisher kategorisch verwehren darf. Geklagt hatte der Braunschweiger Ulrich Koch – seine Frau war nach einem Unfall vom Hals abwärts gelähmt und hatte vergeblich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels beantragt. Das Bundesinstitut lehnte dies unter Hinweis auf den Zweck des Betäubungsmittelgesetzes ab.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carola Reimann (SPD). „Es macht noch einmal deutlich, dass niemand anderes als die Person selbst darüber bestimmen kann, wie ein würdevolles Ende aussieht.“ Auch sei sie nach wie vor überzeugt, dass das scharfe Schwert des Strafgesetzbuches nicht in das empfindliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eingreifen darf.

Der Braunschweiger Palliativmediziner Rainer Prönneke warnt dagegen davor, die Grenzen für die Sterbehilfe aufzuweichen. „Ärzte sollen sich grundsätzlich nicht an Tötungen beteiligen.“