„Für all die Freunde der hochgetunten Autos da draußen ist das Berliner Gerichtsurteil ein Signal.“

Angehörige der Angeklagten weinen im Saal laut. Zuschauer schreien überrascht auf. Als die Richter am Montag im Landgericht Berlin die Bombe platzen lassen, ist die Überraschung groß: Erstmals in Deutschland sind zwei Raser nach einem illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang für einen Unbeteiligten des Mordes schuldig gesprochen worden.

Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung: Richter und Staatsanwälte beziehen die Persönlichkeit der Täter, die Motivation und die Tatumstände mit ein. Der Schuldspruch der Richter ist hart. Die Entscheidung ist aber nachvollziehbar. Die beiden Raser hatten in den vergangenen zwei Jahren im Straßenverkehr zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen. Eine Gutachterin kam zu dem Schluss, dass sie ihr Fahrvermögen massiv überschätzen. Sie hätten kein Bewusstsein für eigene Schuld – und waren in ihren aufgemotzten Sportwagen als tickende Zeitbomben unterwegs.

Die Angeklagten wollten einen tödlichen Ausgang des Rennens nicht. Sie haben ihn aber billigend in Kauf genommen. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit. Im Gegenteil: Schließlich rasten sie mit bis zu 170 Stundenkilometern testosterongesteuert durch die Gegend – nicht auf einer Landstraße, sondern auf dem Kurfürstendamm, mitten in Berlin. Auch der Raser bleibt ein Mensch, der einen Kopf hat. Nur: Einschalten muss man ihn.

Das Tempo spielte in Berlin die entscheidende Rolle. Die beiden Sportflitzer wurden so zur Tatwaffe, zu „gemeingefährlichen Mitteln“, wie die Richter argumentierten. Es gab keine Chance mehr, zu handeln. Keine Chance, einem anderen Fahrzeug auszuweichen.

Für all die Freunde der hochgetunten Autos da draußen ist das Urteil ein Signal, eine Abschreckung, dem Beispiel der beiden Raser aus Berlin nicht zu folgen. Denn die Konsequenzen können drastisch sein.