Hannover. Niedersachsens Landesregierung will einen Plan für Soforthilfe vorstellen.

Die Flut ging, doch das Abwickeln der Schäden und Hilfe für Betroffene müssen noch kommen. Nach diesem Motto trifft sich die Landesregierung um Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an diesem Donnerstag zu einer Sondersitzung.

Einziger Tagesordnungspunkt im Gästehaus der Landesregierung: das Bewältigen der Hochwasser-Folgen. Zunächst sollen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) einen Bericht über die Schäden geben. Schneider wird auch gefragt sein, wenn es darum geht, wie Niedersachsen Hilfszahlungen finanztechnisch abwickeln will. Gibt es einen Nachtragshaushalt, müssten vielleicht weitere Ausgabenwünsche – jenseits der Fluthilfe – gestoppt werden.

Dass Niedersachsen „unbürokratische Soforthilfe“ leisten wolle, hatte Ministerpräsident Weil bereits bei seinen Besuchen in den Hochwassergebieten angekündigt. „Sie haben in den vergangenen Tagen Großartiges geleistet“, hatte Weil zu den Helfern gesagt.

Nun geht es um mehr als willkommene Worte, nämlich um Millionen-Hilfen. Wie genau die Regelungen für Niedersachsen aussehen werden, dazu wollte ein Sprecher der Staatskanzlei am Mittwoch noch nichts sagen. Das Land kann aber auf Erfahrungen beim Elbe-Hochwasser 2013 zurückgreifen. Damals sei es allerdings vor allem um Agrarfläche gegangen, diesmal um Privatgebäude und gewerbliche Schäden, hieß es. Der FDP-Abgeordnete Björn Försterling forderte in jedem Fall Landeshilfe beim Sanieren der Großen Schule Wolfenbüttel. Zwei Millionen könnte allein diese Sanierung kosten.

„Es erscheint angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen“, hatten außerdem die Finanzbehörden angekündigt.

So könnten Betroffene beispielsweise Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung sowie für die Beseitigung von Schäden an der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus als außergewöhnliche Belastung geltend machen, heißt es nun in einer Mitteilung aus dem niedersächsischen Finanzministerium. Vorauszahlungen könnten angepasst werden, Stundungen seien möglich.