Berlin. Gruselige Kettenbriefe und Wettbewerbe auf dem Handy faszinieren Kinder. Der Trend kann gefährlich werden. So reagieren Eltern richtig.

Schauen sich Kinder und Jugendliche auf ihrem Handy ein Bild von Goofy an, dürfte sich kaum ein Elternteil Sorgen machen. Derzeit sollte man vielleicht zweimal hinschauen. Sogar die Polizei warnt vor dem tollpatschigen Comic-Hund aus der Disney-Welt. Denn aktuell kursiert unter jungen Smartphone-Nutzern eine sogenannte Grusel-Goofy Online-Challenge.

Solche Online-Challenges sind nicht neu. Seitdem Kinder und Jugendliche ihre eigenen Smartphones haben, fordern sie sich untereinander in digitalen Wettkämpfen heraus. Die Themen wechseln dabei regelmäßig, damit keine Langeweile aufkommt.

Aber auch die Bandbreite ist groß: Die Challenges sind manchmal harmlose Späße, mitunter aber auch Aufforderungen an den Empfänger, sich in gesundheitsgefährdende oder gar lebensgefährliche Situationen zu begeben. Der aktuelle Aufhänger ist nun eben: Goofy.

Lesen Sie auch: Tiktok-Challenges: Bedrohliche Mutproben im Internet

Horror-Kettenbriefe an Kinder: So funktioniert die Goofy-Challenge

Versender dieser äußerst fragwürdigen Online-Challenge nutzen laut Polizei und Medienpädagogen das Foto des erfundenen Charakters und schreiben damit gezielt Kinder und Jugendliche über Messengerdienste wie WhatsApp oder in anderen sozialen Netzwerken an.

Reagiert der jungen Empfänger, bekommt derjenige eine Frage gestellt: „Willst du mit mir spielen?“. Geht der Nachwuchs auf das „Spiel“ ein, warnt die Polizei, bekommt der Empfänger Aufgaben gestellt, die gerade junge Nutzerinnen und Nutzer extrem verängstigen können.

Auch interessant: (Un)Heimliche Macht: So funktionieren Verschwörungsmythen im Netz

Horror-Kettenbriefe dieser Art werden immer wieder abgeändert in Umlauf gebracht. Was sie eint: Sie deuten meist dramatische Folgen für den Empfänger an, sollte der Kettenbrief nicht weitergeleitet werden. Mitunter wird laut Experten etwa angedroht, dass nahestehende Menschen zu Tode kommen oder ein Monster erscheinen werde.

Auch interessant:Datenschutz-Test: So sicher sind WhatsApp, Telegram und Co.

Horror-Kettenbriefe zielen speziell auf junge Smartphone-Nutzer ab, um diesen Angst einzujagen oder sie zu waghalsigen Herausforderungen aufzufordern.
Horror-Kettenbriefe zielen speziell auf junge Smartphone-Nutzer ab, um diesen Angst einzujagen oder sie zu waghalsigen Herausforderungen aufzufordern. © Shutterstock/Africa Studio | Africa Studio

So sollten Eltern und Kinder auf Kettenbriefe reagieren

Eltern sollten ihrem Kind klarmachen: Digitale Kettenbriefe am besten sofort löschen und keinesfalls teilen, weiter verbreiten oder darauf antworten. Auch wenn beim ein oder anderen Nachwuchs die Neugierde sicherlich groß ist.

Mütter und Väter können ihre Kinder gezielt auf diese aufdringlichen Nachrichten vorbereiten, rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Du kannst jederzeit den Kontakt abbrechen, ohne dass es für dich selbst oder andere Menschen Konsequenzen hat.“

Das sei der wichtigste Aufklärungsgrundsatz fürs Kind, wenn es um Horror-Kettenbriefe oder gefährliche Online-Wettkämpfe geht, die Messenger-Apps wie WhatsApp und sozialen Netzwerken wie Tiktok kursieren, wo eine Zehnjährige sogar nach einer Internet-Mutprobe starb.

Eine weitere Empfehlung: Gespräche führen und das Bewusstsein schärfen. Der Nachwuchs müsse verstehen, dass die Netzwerke und das Internet an sich nicht nur aus Freunden und harmlosen Witzbolden besteht. Sondern eben auch aus Menschen, die das anonyme Umfeld nutzen, um zu beleidigen, zu belästigen oder jungen Nutzern bewusst Angst zu machen.

Lesen Sie auch: Ich wurde wochenlang gemobbt – womit hatte ich das verdient?

Kettenbriefe können strafbar sein

Manchmal bleiben Kettenbriefe und Herausforderungen harmloser Spaß – mitunter gehen sie aber auch darüber hinaus. In diesen Fällen hat das Versenden unter Umständen sogar ein juristisches Nachspiel.

Verfasst jemand beispielsweise einen Horror-Kettenbrief oder leitet diesen weiter, macht man sich der Polizei zufolge dann strafbar, wenn der Inhalt etwa eine Gewaltandrohung (§241 StGB) oder Anleitung zu Gewalt (§ 111 Absatz 1 StGB) enthält. Dann droht nach dem spaßig gemeinten Horror-Kettenbrief gewissermaßen das schreckliche Erwachen.

Apps - Mehr zum Thema

(mahe/dpa)