Berlin. Telefonieren oder Nachrichten lesen sollten Radfahrer nicht während der Fahrt. Wer trotzdem das Smartphone zückt, riskiert Bußgelder.

  • Telefonieren im Straßenverkehr ist verboten – das gilt auch für Radfahrer
  • Wer dennoch beim radeln plaudert, dem kann es teuer zu stehen kommen
  • Welche Bußgelder drohen bei welchen Vergehen? Lesen Sie alles dazu hier

Man radelt zur Arbeit oder fährt noch fix etwas einkaufen – ausgerechnet dann klingelt das Handy. Was nun? Schnell auf dem Fahrrad einhändig das Handy zücken und antworten? Besser nicht: Denn das Plaudern am Smartphone kann Radfahrerinnen und Radfahrern tatsächlich teuer zu stehen kommen.

Handy auf dem Fahrrad: Welche Strafen drohen?

Wer mit dem Mobiltelefon in der Hand auf dem Fahrrad Gespräche führt, kann sich nicht mehr komplett auf den laufenden Straßenverkehr und Fußgänger konzentrieren. Durch die Ablenkung am Handy erhöht man auf dem Rad die Unfallgefahr. Wer trotzdem das Handy auf dem Fahrrad zückt, muss mit Bußgeldern rechnen, warnt der Automobilclub ADAC.

Die Höhe des Bußgeldes staffelt sich nach dem tatsächlichen Vergehen: Wer sich auf dem rollenden Fahrrad sitzend bei einem Telefonat – oder auch nur mit dem Mobiltelefon in der Hand – erwischen lässt, riskiert aktuell ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei in der Nähe sind.

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Gefährdet man als Radler mit Smartphone in der Hand andere Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer, wird man bei einer Kontrolle sogar 75 Euro los. Entsteht im schlimmsten Fall in der Situation auch noch ein Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.

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Fahrradfahren mit Handy am Ohr ist gefährlich, verboten und kann außerdem teuer werden.
Fahrradfahren mit Handy am Ohr ist gefährlich, verboten und kann außerdem teuer werden. © dpa-tmn | Robert Günther

Bußgelder riskieren Radfahrer nicht nur mit dem Smartphone

Übrigens beschränkt sich der Gesetzgeber hier nicht nur aufs gängige Smartphone. Die gleichen Bußgelder werden laut Rechtsprechung fällig, wenn Radler während der Fahrt statt mit dem Handy mit einem anderen elektronischen Gerät hantieren, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient. Dazu zählen ebenso Tablets, E-Books oder Navigationsgeräte.

Muss man also unbedingt telefonieren, Nachrichten schicken oder nach dem Weg schauen, heißt es: Lieber sicher stehenbleiben oder etwa eine geeignete Freisprechanlage beziehungsweise eine gesonderte Navi-Halterung für das Smartphone anbringen.

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Lässt man sich als Radfahrer Telefonanrufe oder Wegbeschreibungen auf ein Headset oder Kopfhörer übertragen, dürfen diese nicht zu laut eingestellt sein. Es gilt: Verkehrsgeräusche muss der Radfahrer noch wahrnehmen können. Andernfalls droht erneut ein Bußgeld – wenn auch nur bis zu zehn Euro. Die gleiche Strafe riskieren Radler übrigens, wenn sie bei der Fahrt Musik mit aufgesetzten Kopfhörern hören. (mahe/dpa)

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