Berlin. Nicht alle sind mit ihren Weihnachtsgeschenken zufrieden und suchen deshalb Alternativen bei einem Umtausch. Die wichtigsten Fakten.

  • Die Weihnachtsfeiertage sind vorbei, die Geschenke sind verteilt
  • Doch manch einer ist mit seinen Geschenken nicht zufrieden
  • Wie man Produkte oder Gutscheine jetzt umtauscht und wie lange das möglich ist, erfahren Sie hier

Die Zeit nach Weihnachten ist die Zeit des Umtauschs. Denn auch wenn viele Geschenke gut gemeint sind, sind sie nicht immer auch wirklich gut. Deshalb wollen viele Beschenkte nach den Feiertagen ihre Geschenke in Geld, andere Produkte oder Gutscheine umtauschen. Wir sagen, wie Geschäfte und Online-Händler wie zum Beispiel Amazon den Umtausch handhaben.

Die meisten Händler zeigen sich dabei großzügig: Originalverpackte und unbeschädigte Ware nehmen viele sogar vier bis sechs Wochen nach dem Fest noch zurück.

Dieser Service erfolgt jedoch freiwillig: Ladengeschäfte sind nicht gesetzlich verpflichtet, etwas umzutauschen oder gar Geld zu erstatten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Umtausch – sind die Geschäfte dazu verpflichtet?

Nein. Ladengeschäfte müssen Waren nicht zurücknehmen. Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, Gekauftes umzutauschen oder den Kunden das Geld zurück zu erstatten. Der Umtausch-Service ist also freiwillig. Viele Geschäfte bieten ihn den Kunden aber an – meistens aber nur, wenn man den Kassenzettel oder eine Abbuchung von EC- oder Kreditkarte vorlegen kann. Lesen Sie auch: Umweltministerin will Mikroplastik aus Kosmetika verbannen

Bei H&M beispielsweise können die Kunden auch einen knappen Monat später noch Klamotten in die Filiale zurückbringen. Wer keine anderen Artikel mitnehmen will, erhält einen Gutschein für den nächsten Einkauf.

Die Elektrokette Media-Markt verspricht ebenso freiwillig 14 Tage lang Umtausch „ohne Wenn und Aber“. Ähnlich verfahren Kaufhäuser wie Galeria, die Waren meist zwei Wochen zurücknehmen.

Amazon und Co.: Gelten die gleichen Regeln auch für Online-Anbieter?

Im Gegensatz zu Ladengeschäften gilt für Shops im Internet ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Kunden können die Artikel also in der Regel innerhalb von zwei Wochen wieder zurückschicken und erhalten dafür eine Erstattung des Kaufpreises. Auch interessant: FFP2-Masken mehrfach tragen: Wie lange sie wirklich schützen

Einige Unternehmen bieten im Sinne eines umfassenden Services jedoch noch längere Fristen an. Der Versandhändler Amazon weist zum Beispiel drauf hin, dass Kunden einen Umtausch innerhalb von 30 Tagen nach Kauf abwickeln sollten. Erst danach behält sich das Unternehmen vor, den Originalartikel wie auch den möglichen Tauschartikel voll zu berechnen.

Von den Regeln fürs Online-Shopping verwöhnt, haben einige Verbraucher es sich angewöhnt, erst einmal üppig auf Verdacht zu bestellen. Was nicht passt, schicken sie einfach zurück. Probleme macht das vor allem den Anbietern, die eine kostenlose Rücksendung anbieten, so etwa dem Online-Versandhändler Zalando.

Welchen Anteil haben die Online-Händler selbst an dem Umtausch-Wahn?

Viele Online-Shopper fühlen sich ungerecht behandelt, wenn der Händler nicht alles ohne Murren zurücknimmt. Doch der Handel verhält sich hier auch zwiespältig. Einerseits kosten die Rücksendungen viel Geld. Andererseits hat er die Verbraucher selbst in diese Richtung erzogen.

Direkt an die Haustür geliefert – und dann oft wieder zurück zu Zalando.
Direkt an die Haustür geliefert – und dann oft wieder zurück zu Zalando. © imago/Sven Simon | imago stock&people

Im Jahr 2010 hat Zalando mit dem Spruch geworben: „Schrei vor Glück – oder schick’s zurück“ – eine Einstellung, die sich in der Folgezeit festgesetzt hat. Vier von zehn Kunden des Portals rechnen von vorneherein damit, etwas zurückzuschicken, fand eine Studie wenige Jahre später heraus.

Der Händlerbund, ein E-Commerce-Verband, hat vor zwei Jahren bei seinen Mitgliedern erhoben, welche Ausmaße das Rücksendewesen erreicht hat: Ein Drittel der Elektronik, ein Fünftel der Kleidung, acht Prozent des Spielzeugs kommt gebraucht zurück. Auch interessant: Weihnachtsessen: RKI warnt vor Fondue und Raclette

„Aus dem Bereich Kosmetik wurden besonders dreiste Fälle berichtet: Kunden tauschten Markenprodukte gegen Billigware aus und versuchen diese zu retournieren!“, monieren die Händler.

Was passiert mit den Online-Rücksendungen?

Gerade nach Weihnachten landet ein Teil der zurückgeschickten Online-Bestellungen direkt im Recycling. Wie viel genau weiß keiner, denn Amazon, Otto oder Zalando hängen diese Zahl nicht in die große Glocke.

Doch was sollen sie mit Ware machen, die ausgepackt ist, zerkratzt oder getragen? Sobald die Originalverpackung auch nur ein wenig beschädigt ist, müssen die Händler im Schnitt 35 Prozent Rabatt anbieten, um den Artikel noch verkaufen zu können, so der Verband.

In den vergangenen Monaten gab es jedoch immer wieder Berichte darüber, dass umgetauschte bzw. zurückgesendete Ware längst nicht immer im Recycling-Kreislauf landet oder reduziert verkauft wird. So gab es immer wieder Berichte darüber, dass Retouren aus dem Online-Handel auf dem Müll landen. Die Online-Händler selbst beteuern, sich um das Problem von Retouren auf dem Müll zu kümmern.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Können Laden-Geschäfte den Umtausch verweigern?

Ja, das können sie. Die Stiftung Warentest warnt die Kunden auch davor. Wegen der vielen kulanten Angebote und den Rechten beim Online-Handel haben einige Kunden zwar die Vorstellung, alles jederzeit zurückbringen zu können. Grundsätzlich gilt jedoch: „gekauft ist gekauft“, wie auch die Verbraucherzentralen warnen.

Wenn der Verkäufer Zweifel daran hat, dass eine Rücknahme den Regeln des Geschäfts entspricht, kann er sie ablehnen.

Gibt es Dinge, die vom Umtausch ausgeschlossen sind?

Ja, einige Artikel sind ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen. Maßgeschneiderte Produkte etwa oder Konsumgüter wie Shampoo gehören meist dazu, ebenso verbilligte Schnäppchen und Datenträger wie Blu-Ray-Scheiben, deren Hülle aufgerissen wurde. Oder Ware, die der Kunde benutzt hat.

In welchem Fall kann ich Kleidung zurückgeben?

Bei Kleidung gilt generell: Was auch nur einmal draußen getragen oder gewaschen wurde, dürfen Kunden nicht zurückgeben.

Wie viel Ausprobieren ist erlaubt?

Beim Online-Shopping erlaubt das Gesetz meist ein gründliches Ausprobieren, bevor der Kunde den Artikel zurückschickt. Was aber heißt das? Laut Stiftung Warentest beschäftigte sich etwa ein Gericht in Köln mit einem Matratzenkauf. Der Kunde hatte das Produkt zurückgeschickt, nachdem er fünf Tage lang darauf geschlafen hatte. Der Händler wollte das nicht akzeptieren.

Das Gericht urteilte salomonisch: Angemessen fürs Ausprobieren einer Matratze sind nur zwei Nächte. Der Händler musste die Ware zwar zurücknehmen, durfte dem Kunden aber 60 Euro pro zusätzlicher Nacht abziehen.

Was hilft gegen die Umtauschmanie?

Um zu verhindern, dass Geschenke nicht gefallen und dann zurückgegeben werden müssen, können Gutscheine eine Lösung sein. Vor allem bei Teenagern ist das auch viel einfacher, als zu versuchen, ihren Geschmack zu treffen. „Bargeld und Gutscheine machen einen immer größeren Anteil der Weihnachtsgeschenke aus“, beobachtet der Einzelhandelsverband HDE.

Im November und Dezember haben die Geschäfte nach Schätzung des Verbands Gutscheine im Wert von drei Milliarden Euro ausgestellt – ein Rekord. „Die zunehmende Zahl an Gutscheinen führt zu einer sinkenden Umtauschquote“, freut sich der Verband.

Die Gutscheine gelten den Fachleuten zufolge meist drei Jahre ab Jahresende. Wer vor dem Fest einen Gutschein gekauft hat, hat also bis Ende 2024 Zeit, ihn einzulösen. Das sollte reichen, um sich etwas Schönes auszusuchen.